Nicht konsequent: „Biostadt“ sein wollen, aber nicht auf ökologische Landwirtschaft umstellen

Zur mehrheitlichen Ablehnung einer verbindlichen Umstellung der städtischen landwirtschaftlichen Flächen auf ökologische Bewirtschaftung, erklärt Hanno von Raußendorf, umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Rat:
Nicht konsequent: „Biostadt“ sein wollen, aber nicht auf ökologische Landwirtschaft umstellen

Die Ratskoalition möchte, dass Bonn dem Städtenetzwerk „Biostadt“ beitritt und sich verstärkt für Bioprodukte einsetzt und sie selbst verwendet. Stimmt leider nicht ganz: Im Wesentlichen soll die Stadt Bonn dann prüfen, ob sie sich denn in dieser Richtung mehr engagieren kann.[1] Der naheliegenden Konsequenz, dass eine „Biostadt“ ihre landwirtschaftlichen und gärtnerischen Flächen dann auch entsprechend dieser ökologischen Zielsetzung bewirtschaften lässt, hat sich die Ratsmehrheit im gestrigen Umweltausschuss jedoch verweigert. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion, der die Umstellung der städtischen bzw. städtisch verpachteten Flächen bis 2030 forderte, erhielt neben der eigenen nur die Stimmen von SPD und Sozialliberalen.[2]
Vorgeschlagen war, dass die zertifiziert ökologische Bewirtschaftung in alle Pachtverträge der Stadt aufgenommen wird und für und während der Umstellung Hilfen gewährt werden, etwa durch die kostenfreie Bereitstellung von Beratung und Zertifizierung oder den vorübergehenden Erlass der Pacht. Hierfür sollte ein Fonds von 50.000 Euro im Haushalt bereitgestellt werden.
Nun soll die Stadt Bonn laut Beschluss zwar „Biostadt“ werden, aber welche messbaren Konsequenzen dies haben wird, bleibt weitgehend offen. „Für die Maßnahmen wieder nur einen Prüfauftrag zu verabschieden, reicht nicht – wir prüfen schon seit Jahren. Es wäre Zeit, konkret zu handeln. Die spätestens ab 2030 vollständig ökologische Bewirtschaftung auf eigenen Flächen wäre eine vorzeigbare Maßnahme der so oft proklamierten, angeblichen Stadt der Nachhaltigkeit gewesen.“, so Hanno von Raußendorf.
[1] Antrag Drs. 1713674 (Link).
2 Änderungsantrag 1713674AA2 (Link).

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