Der Rat der Stadt Bonn hat am Montag, 15. Dezember 2025, eine aktualisierte Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen für das Jahr 2026 beschlossen. Die Gebühren für die Grabnutzungsrechte sinken entgegen der allgemeinen Preisentwicklung dabei wie bereits 2025 erneut moderat, während die Beisetzungs- und Verwaltungsgebühren unter anderem aufgrund der aktuellen Personalkostenentwicklung zum Teil deutlich erhöht werden müssen.
Zum Beispiel kostet ein Wahlgrab für einen Sarg mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren künftig 1.233 Euro anstatt wie im Vorjahr 1.273 Euro, ein Urnenwahlgrab 1.025 Euro anstatt 1.038 Euro.
Die Gebühren für die Durchführung von Bestattungen steigen bei einer Beerdigung im Sarg von 842 Euro auf 1.040 Euro, bei Urnenbeisetzungen von 252 Euro auf 341 Euro.
Aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklung müssen auch einzelne Verwaltungsgebühren angehoben werden: Betroffen sind unter anderem die Bearbeitung von Anträgen zur Neuvergabe oder Verlängerung von Grabnutzungsrechten sowie die Ausstellung von Urkunden und Genehmigungen. Zum Beispiel kostet die Neuvergabe eines Nutzungsrechts im neuen Kalenderjahr 162 Euro anstatt 133 Euro.
Auch die Gebühr für die Nutzung der Friedhofskapelle wird von 313 Euro auf kostendeckende 532 Euro steigen.
Die neue Gebührenordnung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Der Rat der Stadt Bonn wird im Frühjahr erneut die Einführung möglicher neuer Grabformen beraten.
Deshalb schwanken die Gebühren
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung damit, die Kosten für das Friedhofs- und Begräbniswesen durch Gebühren zu decken. Der Bedarf an Bestattungen und die Kosten für Grundstücke, Personal und Material verändern sich jedoch fortlaufend. Die Verwaltung bestimmt die Gebührenordnung deshalb jährlich neu. Grundlage für die Neukalkulation sind die Daten der Vorjahre. Die Gebühren können sich deshalb von Jahr zu Jahr und von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

