Neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt ab 25. Januar / Aktuelle Zahlen für Bonn

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Montag, 25. Januar 2021. Der Lockdown wird – wie beim Treffen des Bundes und der Länder in dieser Woche vereinbart – bis einschließlich Sonntag, 14. Februar 2021, verlängert.

Ab 25. Januar muss beim Einkaufen, beim Arztbesuch, bei medizinischen Dienstleistungen, in Bussen und Bahnen sowie in Gottesdiensten eine medizinische Maske getragen werden. Dies sind nach Vorgaben des Landes OP-Masken, FFP2-Masken oder vergleichbare Masken wie KN95/N95. Wenn Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, müssen sie eine Alltagsmaske (textile Mund-Nase-Bedeckung) tragen.

Weiterhin gelten restriktive Kontaktbeschränkungen: Personen eines Hausstandes dürfen sich mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann, treffen. Auf Spielplätzen gilt nach wie vor Maskenpflicht (Mund-Nase-Bedeckung). Ausgenommen davon sind lediglich Kinder bis zum Schuleintritt. Die Sportplätze hingegen dürfen nicht genutzt werden.

Inzidenzwert
Am Freitag, 22. Januar 2021, liegt der Corona-Inzidenzwert für Bonn bei 85,15 bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den letzten sieben Tagen sind 281 Neuinfektionen aufgetreten.

Das Gesundheitsamt verzeichnet seit 28. Februar 2020 insgesamt 8099 bestätigte Covid-19-Fälle. Während 7548 Personen als wieder genesen gelten, sind 123 Menschen in Zusammenhang mit Corona verstorben, 428 Personen sind aktuell infiziert. Der 123. Todesfall ist eine 86-jährige Frau mit schwerer Grunderkrankung. 889 Bonnerinnen und Bonner sind derzeit in Quarantäne.

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 108 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 80 Patienten werden auf Normalstationen betreut, 28 Personen liegen auf Intensivstationen, 24 von ihnen müssen beatmet werden.

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