Mietwohnraumförderung: Bonn nimmt an Modellprogramm teil

Um mehr günstigen Wohnraum für Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen, hat die NRW.BANK ein neues Förderprogramm aufgelegt. Damit verpflichten sich Eigentümer*innen von Mietwohnungen zu einem Belegungsrecht und erhalten als Ausgleich einen Zuschuss.

Die NRW.BANK hat für die Städte Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster modellhaft ein neues Förderprogramm aufgelegt, welches sich an Eigentümer*innen von Mietwohnungen richtet. Gefördert wird der Erwerb eines zeitlich befristeten Belegungsrechts (fünf oder zehn Jahre) an Bestandswohnungen, soweit diese

  • zur Vermietung als Wohnraum frei sind oder kurzfristig frei werden,
  • keinen anderweitigen Belegungs- und Mietpreisbindungen unterliegen und
  • zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet sind sowie eine gewisse Qualität aufweisen.

Für die gewählte Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung ist die Höhe der Miete auf sieben Euro pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt, wobei eine jährliche Erhöhung um 1,5 Prozent zulässig ist.

Wie wird gefördert?
Gewährt wird ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen der zulässigen Miete von sieben Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und der ortsüblichen Vergleichsmiete bis zu einer Höhe von zehn Euro pro Quadratmeter für die Dauer des Belegungsrechtes. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt wohnungsbezogen in einer Summe zu Beginn des Mietverhältnisses.

So beträgt beispielsweise die einmalige Fördersumme bei einer Wohnfläche von 70 Quadratmetern und einer Differenz zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 2,50 Euro pro Quadratmeter bei einer gewählten zehnjährigen Belegungsbindung 21.000 Euro.

Vermietet werden die Wohnungen in der Folge an wohnberechtigte Haushalte, die beim Amt für Soziales und Wohnen als wohnungssuchend vorgemerkt sind, über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen und zur Belegung vorgeschlagen werden.

Nähere Einzelheiten zu dem Förderprogramm finden sich auf der Internet-Seite der NRW.BANK unter:

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Mietwohnraumfoerderung-Erwerb-von-Bindungen/60042/produktdetail.html

Entsprechende Förderanträge können beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn gestellt werden. Dieses bietet auch eine Beratung vorab an. Auskunft geben Florian Gottschalk unter Telefon 0228 – 77 29 03, E-Mail: florian.gottschalk@bonn.de, sowie Manuela Betzgen unter 0228 – 77 49 69, E-Mail: manuela.betzgen@bonn.de.

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