Meldepflicht für körpernahe Dienstleistungen beim Gesundheitsamt Bonn

Meldung nach der Hygiene-Verordnung NRW

Friseur-, Barber- und Kosmetiksalons sowie Piercing-, Tattoo- und Nagelstudios müssen ihre Tätigkeit auch beim Gesundheitsamt anzeigen. Auf diese, seit 2024 gültige Änderung der Hygiene-Verordnung NRW weist die Stadt Bonn hin.

Die neue Regelung betrifft alle kosmetischen und körpernahen Dienstleistungen außerhalb der Heilkunde, bei denen Verletzungen der Haut oder Schleimhaut beabsichtigt oder unbeabsichtigt auftreten können. Podologische Praxen sind von dieser Änderung nicht betroffen. Sie unterliegen weiterhin der Anzeigepflicht nach dem Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe.

Für die körpernahen Dienstleistungen war bislang lediglich eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Seit Mai 2024 gilt zusätzlich: Die Aufnahme und Beendigung einer entsprechenden Tätigkeit muss nun auch beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. In Bonn ist dies über ein Online-Formular möglich.

Darüber hinaus wurden die Vorgaben zum Umgang mit Geräten, Instrumenten und Gegenständen aktualisiert. Neu ist unter anderem, dass mehrfach verwendbare Instrumente, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut möglich ist, nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden müssen – auch wenn eine Verletzung nicht vorgesehen ist.

Weitere Informationen zur Meldepflicht und den hygienischen Anforderungen finden Interessierte auf der Webseite der Stadt Bonn.