Kein verkaufsoffener Sonntag am 13. Dezember 2020 in der Bonner Innenstadt

Im gegenseitigen Schulterschluss beschließen Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner, die Stadtverwaltung und city-marketing bonn e.V., den Antrag für einen verkaufsoffenen Sonntag im Dezember nicht weiter zu verfolgen.

Im Rahmen der Vorbereitung zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Dezember 2020 kam das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zu dem Schluss, dass die in der Coronaschutzverordnung vorgesehenen Verkaufsoffenen Sonntage in der Weihnachtszeit rechtswidrig sind. city-marketing bonn e.V. hatte bereits zuvor den Antrag für den einen üblichen verkaufsoffenen Sonntag im Jahr bei der Stadt Bonn inklusive Anlassbezug eingereicht. Vorgesehen war der 13. Dezember 2020 mit einer Printenrallye.

Im gegenseitigen Schulterschluss haben Oberbürgermeisterin Katja Dörner, die Stadtverwaltung und city-marketing bonn e.V. beschlossen, diesen Antrag nicht weiter zu verfolgen. Der Anlassbezug, der die Grundlage für diese Sonntage darstellt, führt automatisch zu einer Belebung mit Menschen in der Bonner City und geht somit mit der Coronaschutzverordnung nicht konform. Auch wenn der Bonner Handel die Entzerrung des Weihnachtsgeschäftes gerne ermöglicht hätte, sieht city-marketing bonn e.V. diese Entscheidung als einzig vernünftige in diesen Corona-Zeiten.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Leider kann es in diesem Jahr keinen verkaufsoffenen Sonntag geben. Die weiterhin kritische Lage und die hohen Infektionszahlen in Bonn und deutschlandweit sprechen dagegen. Ich wünsche mir dennoch, dass die Bonner Bürgerinnen und Bürger dem lokalen Einzelhandel die Treue halten und vor Ort kaufen.“

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