Grillen in Bonn – Die wichtigsten Fragen und Antworten

Grillen in Bonn - Die wichtigsten Fragen und Antworten

Grillen in Bonn – Die wichtigsten Fragen und Antworten
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Wer im Park oder am Rhein grillen möchte, muss auf einiges achten. Grillen ist in Bonn zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch sind dabei einige Regeln zu beachten: Es darf für Personen oder die Umgebung keine Brandgefahr bestehen. Auch sollen andere Personen nicht durch Rauch, Geruch oder Flugasche belästigt werden. Und Vorsicht! Nicht überall im Stadtgebiet darf gegrillt werden.

Wo darf man grillen?

Im Februar 2017 hat der Rat beschlossen, dass Grillen auch außerhalb von eingerichteten Grillplätzen erlaubt ist. Dabei ist aber einiges zu beachten! Grundsätzlich darf für Personen oder die Umgebung keine Brandgefahr bestehen. Auch darf es keine erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch oder Flugasche geben.

Was muss man beachten, wenn man in öffentlichen Grünflächen grillen möchte?

Wenn man auf öffentlichen Grünflächen grillen möchte, gilt: Nur geeignetes Grillgerät, zum Beispiel ein Holzkohlegrill, verwenden und ausreichend Abstand zum Boden einhalten. Der Boden darf nicht verbrannt oder versengt werden. Deswegen dürfen beispielsweise keine Einweggrills auf Wiesen benutzt werden. Zum Grillen nur handelsübliche Brennstoffe verwenden. Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sind verboten. Außerdem muss das Grillfeuer ständig beaufsichtigt werden. Zur Anlieferung darf die Fläche nicht befahren werden.

Gibt es eine Liste mit allen eingerichteten Grillplätzen?

Unter www.bonn.de/@grillen gibt es eine Liste mit allen Plätzen, die feste Grillvorrichtungen haben. Einige Plätze können auch reserviert werden.

Was muss man nach dem Grillen beachten?

Nach dem Grillen und bei starkem Wind muss das Feuer vollständig gelöscht und ordnungsgemäß entsorgt werden. Noch warme Grillasche darf nicht in Papier oder Plastik eingepackt werden. Die Asche der Grillkohle gehört in die Restmülltonne.

Darf man ein Lagerfeuer in öffentlichen Grünflächen machen?

Nein, außerhalb von zugelassenen Zelt- oder Campingplätzen darf kein offenes Feuer, wie etwa ein Lagerfeuer, gemacht werden.

Darf man einen Gasgrill benutzen?

Grundsätzlich gelten dieselben Bestimmungen wie auch bei einem Holzkohlegrill. Es darf niemand gefährdet oder belästigt werden. Die Grünflächen dürfen nicht beschädigt werden.

Darf man auf Hundefreilaufflächen grillen?

Nein, auf Hundefreilaufflächen ist das Grillen untersagt. In Bonn gibt es fünf Hundefreilaufflächen. Eine Übersicht findet man unter www.bonn.de/@hundefreilaufflaechen.

Auf welchen Plätzen darf man nicht grillen?

Untersagt ist das Grillen auf folgenden Flächen:

  • auf allen öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen,
  • in Zieranlagen: Japanischer Garten, Rosengarten, Blindengarten, Deutscher Garten im Freizeitpark Rheinaue,
  • Baumschulwäldchen (Weststadt),
  • Bürgerpark Oberkassel,
  • Park am Ortsteilzentrum Dottendorf,
  • Apfelallee (Venusberg),
  • Am Hölder (Röttgen),
  • Panoramapark (Rüngsdorf),
  • Redoutenpark und Stadtpark (Bad Godesberg),
  • Drachensteinpark (Mehlem).

Welche Abstände zu Häusern und zu Bäumen sind einzuhalten?

Beim Grillen muss ein Abstand von 100 Metern zum Waldrand beachtet werden. Zu Wohnungsgrundstücken sind es 25 Meter. Ist der Grill unter einem Baum aufgestellt, müssen zwei Meter Abstand zur Baumkrone eingehalten werden.

Was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält?

Wer sich nicht an die Regeln hält oder beim Verlassen oder starkem Wind das Grillfeuer nicht vollständig löscht, handelt nach § 9 der Bonner Straßenordnung ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Wie ist die Gesetzeslage und wo gibt es weitere Informationen?

Im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LlmschG) ist das Grillen in öffentlichen Grünflächen grundsätzlich erlaubt. In § 3 der Bonner Straßenordnung (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bonn) sind Regeln zum Thema „Grillen auf öffentlichen Flächen“ festgeschrieben. Den vollständigen Wortlaut der Bonner Straßenordnung sowie alle Informationen rund ums Grillen gibt es unter www.bonn.de/@grillen.

Welche Regeln gibt es beim Grillen auf dem Balkon?

Das Grillen auf dem Balkon betrifft Miet- bzw. Privatrecht und ist daher nicht Sache der Stadt. Hier gilt jedoch grundsätzlich: Mieter müssen sich an ihre Hausordnung sowie an die Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImschG) halten. Nach § 3 LImschG hat sich jeder so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist. Schädliche Umwelteinwirkungen sind unter anderem Luftverunreinigungen und Geräusche.

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