Diffuses Ausbruchsgeschehen lässt Bonner Corona-Inzidenzwert steigen | Verstärkte Kontrollen beliebter Ausflugsziele

Der Corona-Inzidenzwert für Bonn, bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, ist am Montag, 22. Februar 2021, auf 80,7 angestiegen. Diese Erhöhung ist auf ein diffuses Ausbruchsgeschehen zurückzuführen.

Wie die Stadtverwaltung darstellt, stehen die jüngsten Corona-Neuinfektionen nicht in Zusammenhang mit bestimmten Infektionsgeschehen. Die Zunahme der Inzidenz in der letzten Woche ist im Wesentlichen auf zwei bekannte Ausbrüche in Altenheimen zurückzuführen. Die Steigerung über das Wochenende liegt an dem diffusen Ausbruchsgeschehen, während gleichzeitig zwei Tage mit geringen Fallzahlen aus der 7-Tage-Statistik herausgefallen sind.

In den vergangenen sieben Tagen registrierte das Gesundheitsamt der Stadt 266 Neuinfektionen. Seit 28. Februar 2020 wurden insgesamt 9322 nachgewiesene Covid-19-Fälle gemeldet. 8839 Personen sind zwischenzeitlich wieder genesen, 178 Bonnerinnen und Bonner in Verbindung mit dem Coronavirus gestorben, und 305 Personen sind aktuell infiziert. 614 Bürgerinnen und Bürgern sind aktuell in Quarantäne.

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 70 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 42 Patientinnen und Patienten werden auf Normalstationen betreut, 28 Personen liegen auf Intensivstationen, 17 von ihnen müssen beatmet werden.

Verstärkte Kontrollen beliebter Ausflugsziele
Der Stadtordnungsdienst und die Wache GABI (Gemeinsame Anlaufstelle Bonn-Innenstadt) haben bei gutem Wetter z. B. die Rheinufer, die Rheinaue, die Siegaue sowie andere beliebte Ausflugsziele besonders im Blick und kontrollieren dort verstärkt. Die Stadt appelliert an die Menschen, sich im Freien weiterhin mit nicht mehr als den Angehörigen eines Haushaltes sowie maximal einer weiteren Person gemeinsam aufzuhalten, geltende Maskenpflichten einzuhalten und den erforderlichen Mindestabstand einzuhalten.

Dies ist dort besonders wichtig, wo keine generelle Maskenpflicht besteht, aber in bestimmten Situationen doch eine Maske getragen und 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen gewahrt werden muss, wie beispielsweise in Warteschlangen, in denen angestanden wird, um Eis, Speisen oder Getränke zu kaufen.

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