Coronavirus: Stadt Bonn rüstet Schulen mit Hygienezubehör aus

Die Bundesstadt Bonn hat die hygienischen Vorbereitungen in ihren 36 weiterführenden Schulen für den am Donnerstag, 23. April 2020, beginnenden teilweisen Schulbeginn so weit wie möglich abgeschlossen und organisiert die weitere Bereitstellung für den anlaufenden Unterricht.

Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der weiterführenden Schulen (rund 2600 in den Berufskollegs sowie 1600 in den Gesamt-, Förder-, Real- und Hauptschulen) müssen ab 23. April wieder zur Schule gehen, den 1400 Abiturientinnen und Abiturienten der städtischen Gymnasien ist es freigestellt. „Für die Schulen war es sicher eine große Herausforderung, die Logistik für die Abstandsregeln zu schaffen“, sagt Oberbürgermeister Ashok Sridharan. „Wir als Schulträger waren vor allem gefordert, die Hygiene zu ermöglichen.“

Die Schulen wurden während der Ferien durchgängig gereinigt. Dabei wurden die Reinigungsfirmen beauftragt, zusätzlich Intensivreinigungen und unterjährig zusätzlich zu erbringende Reinigungsleistungen vorzeitig durchzuführen, obwohl seit Schließung der Schulen nach Auskunft von Hygienefachleuten ausreichend Zeit vergangen ist, so dass eigentlich keine besonderen Reinigungsmaßnahmen notwendig wären.

Die im nun einsetzenden Schulbetrieb genutzten Räume und Bereiche (z.B. Flure) werden darüber hinaus täglich gereinigt. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf den Handkontaktflächen wie Tischoberflächen, Stühlen, Türklinken, Lichtschaltern, Wasserhähnen, Tastern, Seifenspendern, Handläufen, Tastaturen, PC-Mäusen etc.

In Zusammenarbeit von Feuerwehr, dem Schulamt und dem Städtischen Gebäudemanagement werden den Schulen rund 1.500 Flaschen Desinfektionsmittel, die mit in Eigenregie erstellten Etiketten bedruckt sind, zur Verfügung gestellt. Außerdem wurden zur Aufnahme des Schulbetriebs in einer ersten Charge 100 Desinfektionsspendersäulen bestellt, welche ab heute ausgeliefert werden. Weiterhin wurde der Bestand der Seifen- und Papierhandtuchspender überprüft. Für die Erstausstattung ist gesorgt; das regelmäßige Befüllen wird derzeit organisiert.

Darüber hinaus sind die Handwaschbecken in den Schulen mit Seife und Handtüchern ausgestattet worden.

Unterstützung der Schulpsychologie
Um Schulen, Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern bei den anstehenden Herausforderungen in der aktuellen Coronavirus-Situation zu unterstützen, bietet die Schulpsychologie Bonn des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn ihre Unterstützung und Beratung an. Von Anregungen zur Umsetzung erster Unterrichtsstunden bis hin zum Umgang mit Ängsten und Sorgen, die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten zu den unterschiedlichen Themen. „Uns sind die Herausforderungen bewusst, die nun noch auf uns zukommen. Deshalb liegt uns eine möglichst gute Unterstützung aller Beteiligten in den Schulen sehr am Herzen“, betont Jugendamtsleiter Udo Stein.
Für Beratungsanliegen ist die Schulpsychologie Bonn telefonisch unter der Telefonnummer 0228 – 77 45 63 von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar. Außerdem besteht die Möglichkeit, an die Mailadresse schulpsychologie@bonn.de eine E-Mail zu schicken.
Darüber hinaus werden auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW http://schulpsychologie.nrw.de/index.html umfangreiche schulpsychologische Informationen, Anregungen und Material für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Schüler zur Verfügung gestellt. Spezielle Informationen finden sich dort auch für die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten.

Stadt Bonn will auch im Mai auf Kita- und OGS-Elternbeiträge verzichten
Da die Kindertageseinrichtungen, die Tagespflege und die Offenen Ganztagsgrundschulen – bis auf eine Notbetreuung – nach wie vor geschlossen sind, wird die Stadtverwaltung vorschlagen, auch für den Monat Mai auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu verzichten.
„Eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung ist in Vorbereitung“, kündigt Oberbürgermeister Sridharan an. „Wir möchten erneut die Familien entlasten, die in dieser außergewöhnlichen Situation besonders betroffen sind.“ Mit einer solchen Entscheidung würde die Stadt Bonn erneut auf Elternbeiträge in Höhe von insgesamt rund 2,5 Millionen Euro verzichten. Von der Befreiung profitieren die Eltern von rund 20.000 Kindern, die im Bereich des Jugendamtes eine Kita, Kindertagespflegestelle oder OGS besuchen.
Bereits seit Montag, 16. März 2020, besteht für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsgrundschulen ein Betretungsverbot. Faktisch sind die Einrichtungen damit geschlossen und stehen nur einem kleinen Teil der Kinder zur Betreuung zur Verfügung, deren Eltern im Bereich kritischer Infrastruktur tätig sind und für die keine anderweitige Betreuung möglich ist.
Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt per Dringlichkeitsentscheidung bereits auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat April verzichtet. Auch das Land Nordrhein-Westfalen hatte sich diesem Votum angeschlossen und sich bereit erklärt, die Hälfte der ausfallenden Elternbeiträge landesweit zu erstatten. Ob dies auch für Mai gelten wird, ist noch nicht klar.

Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen ab 27. April
Oberbürgermeister Sridharan begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen ab Montag, 27. April 2020, eine landesweite Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen einführt. Er hatte sich zusammen mit anderen Stadtoberhäuptern dafür eingesetzt. Nun haben die Bürgerinnen und Bürger noch Zeit, sich solche Mund-Nasen-Schutze zu beschaffen. Eine Ausgabe von Masken durch die Stadt wird es nicht geben. Bis Montag bittet OB Sridharan die Bürgerinnen und Bürger, im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel Mund und Nase zu bedecken.
Darüber hinaus dürfen laut Land ab 27. April auch die Geschäfte öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können.

Aktuelle Zahlen
Für Mittwoch, 22. April 2020, meldet die Stadt eine Gesamtzahl von 583 Menschen, die seit Beginn der Coronakrise in Bonn am 29. Februar positiv auf das Virus getestet wurden. 397 – 34 Personen mehr als am Tag zuvor – sind mittlerweile wieder gesund, sechs zwischenzeitlich verstorben, 180 sind akut erkrankt (31 weniger als gestern), und 1059 Personen befinden sich in Quarantäne.

Bei dem sechsten Todesfall handelt es sich um eine Person, Jahrgang 1949. Sie verstarb in einem Krankenhaus, hatte schwere Vorerkrankungen und eine intensivmedizinische Behandlung abgelehnt.

Seitdem am Montag, 20. April 2020, die geänderte Coronaschutzverordnung des Landes mit den gelockerten Einschränkungen in Kraft getreten ist, hat der Stadtordnungsdienst insbesondere kontrolliert, welche Geschäfte geöffnet haben. Das Ergebnis ist bisher sehr positiv. Die Geschäftsleute halten sich ansonsten sehr vorbildlich an die Bestimmungen und achten auf die zulässige Kundenzahl und die notwendigen Abstandsregeln. Lediglich ein Geschäft ist aufgefallen, das mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche unerlaubt geöffnet hatte. Es musste wieder schließen.
Außerdem wurden die Kontaktverbote weiter kontrolliert. Seit Montag sind in 79 Einsätzen 30 neue Anzeigen gegen Personen hinzugekommen, die sich in zu großen Gruppen versammelt hatten.
Insgesamt hat der Stadtordnungsdienst bis heute Mittag 715 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Kontaktverbote aufgenommen. Die Bußgeldstelle hat 360 Bußgeldbescheide erlassen.

Maibaum-Aufstellen
Die Stadt weist darauf hin, dass das Aufstellen von großen Orts-Maibäumen auf öffentlichen Plätzen im Rahmen einer Veranstaltung in diesem Jahr aufgrund der geltenden Kontakt- und Veranstaltungsverbote nicht stattfinden kann.
Dagegen dürfen junge Männer (und im Schaltjahr 2020 auch Frauen), die privat einen Maibaum vor die Haustür ihrer oder ihres Liebsten setzen wollen, dies tun, wenn sie die infolge der Corona-Pandemie notwendigen Regeln beachten. So dürfen daran maximal zwei Personen beteiligt sein, die – soweit möglich – mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten müssen. Deshalb sollten nur so große Bäume ausgewählt werden, die man gefahrlos zu zweit aufstellen kann. Der Stadtordnungsdienst wird in der Mai-Nacht im Rahmen seiner Möglichkeiten die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren.
Die Stadt Bonn betont, dass es illegal ist, Maibäume in Wäldern, städtischen Parkanlagen oder entlang von Alleen zu fällen. Bei Verstößen dagegen droht ein hohes Bußgeld.
Der legale Verkauf von Maibäumen ist grundsätzlich gestattet, sofern, wie im sonstigen Einzelhandel, die Mindestabstände eingehalten werden. Allerdings hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW bereits mitgeteilt, dass der Verkauf von jungen Maibäumen durch das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft in diesem Jahr aufgrund der Coronakrise ausfällt. An den bekannten Verkaufsstellen in Röttgen und Nierdholtorf kann man deshalb in diesem Jahr keine Maibäume erwerben. Die Stadt Bonn selbst bietet keinen Maibaum-Verkauf an.

Informationen im Internet
Die Stadt Bonn informiert tagesaktuell auf ihrer Internetseite über die Situation zum Coronavirus in der Bundesstadt: www.bonn.de/coronavirus.

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