Coronavirus: Stadt Bonn genehmigt Autokino und Autokonzerte

Insgesamt 661 bestätigte Fälle mit dem Coronavirus verzeichnet die Stadt Bonn am Freitag, 1. Mai ‪2020. 457‬ Menschen sind seitdem wieder genesen, verstorben sind sechs, 1085 Personen befinden sich in Quarantäne.

Damit sind 198 Bonnerinnen und Bonner akut erkrankt. Die Bezirksregierung hatte am Donnerstag, 30. April, eine weitere Bewohnerin der Erstaufnahmeeinrichtung Ermekeilkaserne als positiv getestet gemeldet. Damit sind von den dort untergebrachten 271 Geflüchteten 41 akut erkrankt.
Ebenfalls am Donnerstag hat die Stadt die Genehmigungen für ein Autokino sowie für ein Autokonzertgelände erteilt. Das Autokino kann auf dem sogenannten Miesen-Gelände in Bonn-Dottendorf eingerichtet werden, Konzerte sind auf dem Gelände zwischen ehemaligem Schlachthof und den Gleisanlagen der Bahn AG möglich. In beiden Fällen gelten unter anderem folgende Auflagen: Pro Fahrzeug sind nur zwei Personen erlaubt, bei weiteren Personen gelten die Regeln, die für die Kontaktsperre in der Öffentlichkeit ausgesprochen wurden. Die Fahrzeuginsassen dürfen die Autos nicht verlassen, Verdecke müssen geschlossen bleiben, der gesamte Körper muss sich im Wageninneren befinden. Der Ton darf nur über die Sendefrequenzen, die die Veranstalter beantragen müssen, auf das Autoradio übertragen werden. Die Autos müssen mindestens 1,50 Meter Abstand zueinander haben.

Im Autokino sind maximal 300 Fahrzeuge zugelassen. Der Betrieb muss um 22 Uhr beendet sein, freitags und samstags um 24 Uhr. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, gilt jedoch längstens drei Monate. Sie erlischt automatisch, wenn örtliche Kinos wieder öffnen dürfen.

Auf dem Gelände für Autokonzerte sind höchstens 167 Fahrzeuge zulässig, Spielende ist um 22 Uhr. Auch diese Genehmigung gilt für längstens drei Monate und erlischt früher, falls die entsprechenden Einschränkungen der Corona-Schutzverordnung aufgehoben werden. Ausdrücklich untersagt sind die Nutzung von Hupen und Scheinwerfern als Ersatz für Applaus.

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