Coronavirus: Per E-Mail oder Telefon Kontakt zur Bonner Stadtverwaltung

Aufgrund der Ausnahmesituation durch die steigende Zahl an Coronavirus-Erkrankungen sind alle Dienstgebäude der Stadtverwaltung Bonn ab Donnerstag, 19. März 2020, bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

„Wir sind weiterhin für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichbar“, bekräftigt Oberbürgermeister Ashok Sridharan und wirbt gleichzeitig um Verständnis für die nötigen Einschränkungen.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist ein Besuch der Verwaltung somit nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. An den Eingängen der Gebäude finden Zugangskontrollen statt. Ziel ist es, persönliche Kontakte soweit es geht zu reduzieren und zu vermeiden sowie Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail zu klären. Eine Übersicht über die zentralen Rufnummern und E-Mail-Adressen der verschiedenen Fachdienststellen werden ab Donnerstag, 19. März 2020, auf der städtischen Internetseite unter www.bonn.de/verwaltungskontakt veröffentlicht sein.

Trauungen im Standesamt finden weiterhin statt. Die Zahl der teilnehmenden Personen ist auf maximal zehn begrenzt. Die Stadt bittet um Verständnis, dass keine Personen ins Trauzimmer kommen, die Krankheitssymptome haben bzw. Kontakt mit infizierten Personen hatten oder aus einem Risikogebiet kommen. Bei jeder Trauung wird eine Liste mit den Personendaten der Gäste erstellt.

Beisetzungen werden nach wie vor durchgeführt. Die Bestattungsunternehmen müssen für einen kleinen Rahmen mit ebenfalls auf 20 Personen beschränkter Zahl an Teilnehmenden Sorge tragen.

In den Grundschulen werden derzeit 157 Kinder in insgesamt 50 Gruppen betreut, an den weiterführenden Schulen rund 20 Schülerinnen und Schüler in 14 Gruppen. In 68 der insgesamt 229 Kindertagesstätten in Bonn kümmern sich Erzieherinnen und Erzieher um 169 Kinder. 108 Kindergärten sind geschlossen.

Weitere Allgemeinverfügung der Stadt Bonn

Mit einer weiteren Allgemeinverfügung, die am Mittwoch, 18. März 2020, im Amtsblatt erlassen und damit am Donnerstag, 19. März 2020, in Kraft tritt, setzt die Bundesstadt Bonn die Fortschreibung der Erlasse des Landes NRW zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen um. In Bonn werden – auf Empfehlung der Bezirksregierung Köln und in Abstimmung mit allen Städten und Landkreisen im Regierungsbezirk Köln – alle Restaurants und Speisegaststätten geschlossen. Darüber hinaus werden alle Spiel- und Bolzplätze sowie Schulhöfe gesperrt.

Geöffnet bleiben der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Märkte für den Bau-, Garten- und Tierbedarf sowie der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels müssen schließen. Dienstleister und Handwerker können ihre Tätigkeiten weiterhin ausüben.

Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken sowie Geschäfte des Großhandels ist bis auf Weiteres die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet, mit Ausnahme von Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

69 bestätigte Fälle in Bonn

Das Gesundheitsamt der Stadt Bonn verzeichnet 69 bestätigte Fälle von Coronavirus-Infektionen (Stand: Mittwoch, 18. März, 15 Uhr) und 546 Fälle an Influenza (Grippe).

Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand, die das Gesundheitsamt beim Telefondienst für die Hotline 0228 – 71 75 unterstützen möchten, können sich per Mail an gesundheitsamt@bonn.de melden.

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