Coronavirus in Bonn: Aktuelle Zahlen zum Coronavirus in Bonn | Schutzmaßnahmen werden verschärft

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Bonn hat bei den Corona-Neuinfektionen die 7-Tage-Inzidenzzahl von 50 überschritten. Daher werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft.
Über eine Allgemeinverfügung werden die zusätzlichen Schutzmaßnahmen am Freitag, 16. Oktober 2020, im Amtsblatt veröffentlicht. Sie treten am darauffolgenden Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft und gelten zunächst bis einschließlich 31. Oktober 2020.

Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen
Ab Samstag, 17. Oktober 2020, gilt eine Maskenpflicht in den Bonner und Bad Godesberger Fußgängerzonen sowie in den Beueler und Duisdorfer Einkaufsstraßen.

Stadtbezirk Bonn: Acherstraße, Am Hauptbahnhof, Bertha-von-Suttner-Platz, Breite Straße, Bonner Talweg, Bonngasse, Brüdergasse, Dreieck, Friedensplatz, Friedrichstraße, Gangolfstraße, In der Sürst, Kasernenstraße, Markt, Maxstraße, Maximilianstraße, Mühlheimer Platz, Münsterplatz, Münsterstraße, Poststraße, Remigiusplatz, Remigiusstraße, Sternstraße, Sterntorbrücke, Stockenstraße, Vivatsgasse, Wenzelgasse.

Stadtbezirk Bad Godesberg: Alte Bahnhofstraße, Am Fronhof, Am Michaelshof, Bürgerstraße, Koblenzer Straße, Moltkeplatz, Oststraße, Pfarrer-Minartz-Straße, Schultheißgasse, Theaterplatz.

Stadtbezirk Beuel: Friedrich- Breuer-Straße, Hermannstraße, Hans-Böckler-Straße, Konrad-Adenauer-Platz, Obere-Wilhelm-Straße, Rathausstraße.

Stadtbezirk Hardtberg: Am Schickshof, Im Burgacker, Rochusplatz, Rochusstraße.

Alle Personen, die zu Fuß in den genannten Bereichen unterwegs sind, müssen eine Maske tragen. Die Stadt wird in den Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen mit mehreren hundert Plakaten auf die Maskenpflicht aufmerksam machen.

Infos zum Corona Virus in Bonm

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Maximal fünf Personen zusammen im öffentlichen Raum
Darüber hinaus dürfen sich nur noch maximal fünf Personen (bisher zehn) aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In der gesamten Stadt darf Alkohol nicht mehr zwischen 22 und 6 Uhr verkauft werden, und es gilt eine Sperrstunde für Gaststätten von 23 Uhr bis 6 Uhr.

Darüber hinaus gilt:

  • Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske bei allen Veranstaltungen und Versammlungen im Innenbereich und geschlossenen Räumen sowie in Bibliotheken – auch am Sitzplatz. (Ausnahmen sind Veranstaltungen solche nach dem Versammlungsgesetz.)
  • Trauungen: Entsprechend der Raumkapazitäten bei Einhaltungen der Mindestabstände; in der Regel maximal 10/bei Ambiente-Trauungen bis zu 25 Teilnehmende). Es ist kein Sektempfang oder Umtrunk nach der Zeremonie zulässig.
  • Beerdigungen/Trauerfeiern: Maximal 50 Personen. Trauerhallen, die weniger als 10 Personen bei Einhaltung der Mindestabstände fassen, bleiben geschlossen.
  • Kontaktsport im Freien: Maximal 30 Personen, sofern der Spielbetrieb von zwei Mannschaften eine Überschreitung dieser Höchstzahl nicht zwingend erfordert.
    Durch das Überschreiten der 50er-Grenze bei den Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen greifen zudem weitere Maßnahmen durch die Coronaschutzverordnung des Landes.

Dazu zählen:

  • Maximal 500 Teilnehmende (bisher 1000) bei kulturellen Veranstaltungen im Freien
  • Maximal 250 Teilnehmende (bisher 500) bei kulturellen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Maximal 25 Teilnehmende (bisher 50) bei privaten Feiern außerhalb des eigenen Zuhauses

Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass das Land NRW weitere Einschränkungen umsetzen wird.

Der Stadtordnungsdienst wird die Einhaltung der verschärften Regeln kontrollieren. Wer beispielsweise gegen die Maskenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro pro Person rechnen.

„Mit all diesen Maßnahmen hoffen wir, Infektionsketten effektiv unterbrechen zu können. Unser Ziel muss es sein, die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren“, erläutert Stadtdirektor Wolfgang Fuchs, Leiter des Krisenstabs der Stadt. „Die nun erlassenen Vorschriften bedeuten weitere Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig sind sie angesichts der steigenden Infektionszahlen zum Schutz der Bevölkerung und zur Vermeidung noch einschneidender Maßnahmen unbedingt erforderlich. Daher bitten wir alle Bonnerinnen und Bonner um ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung der aktuellen Regeln.“, appelliert Fuchs.

Appell zu privaten Feiern
Darüber hinaus appelliert die Stadt Bonn, private Feiern zu Hause mit maximal zehn Teilnehmenden zu organisieren. Stadtdirektor Fuchs: „Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass das Virus insbesondere bei – privaten – Feiern übertragen worden ist.“ Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, weiterhin die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) unbedingt umzusetzen.

Aktuelle Zahlen
Mit Stand Freitag, 16. Oktober 2020, verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Bonn 167 akute Covid-19-Fälle. Seit 28. Februar 2020 haben sich insgesamt 1562 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Zehn Personen sind in Zusammenhang mit Covid-19 gestorben, 1385 wieder genesen.

Die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen beträgt 167 Personen. Damit liegt der Inzidenzwert bei den Neuinfektionen, bezogen auf die vergangenen sieben Tage und pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, bei 50,61.

Die Stadt weist darauf hin, dass es durch verschiedene Effekte Unterschiede zu den veröffentlichten Zahlen des Landeszentrums für Gesundheit gibt, an das gemeldet wird:

Zum einen durch einen Zeitversatz von einem Tag, zum anderen kommt es vor, dass Meldungen am selben Tag nicht in Gänze berücksichtigt werden. Und schließlich können technische Probleme bei der Übermittlung der Daten auftreten.

Kontrollen des Stadtordnungsdienstes
In den vergangenen Tagen hat der Stadtordnungsdienst wieder in vielen Gaststätten, Geschäften und Einrichtungen die Einhaltung der Schutzbestimmungen kontrolliert. Auch private und öffentliche Veranstaltungen wurden stichprobenartig in den Fokus gerückt. Erneute Kontrollen der Maskenpflicht im ÖPNV sowie Zustellungen von Ordnungsverfügungen über Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamtes kamen hinzu.

Insgesamt stand der Infektionsschutz bei 83 Einsätzen seit dem 8. Oktober 2020 gezielt im Mittelpunkt. Es wurden 37 neue Anzeigen wegen Verstößen gegen die Schutzbestimmungen geschrieben. In einem Fall wurden in einer Gaststätte so gut wie keine der Hygiene- und Abstandsregeln beachtet und keine Gästeliste geführt wurde. Die Gaststätte wurde durch den Stadtordnungsdienst umgehend geschlossen.

Der Bußgeldstelle liegen seit Beginn der Corona-Pandemie inzwischen ca. 1.800 Anzeigen vor, ca. 1.200 Bußgeldbescheide wurden mittlerweile erlassen.

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