Coronavirus: in Bonn 35 Personen akut erkrankt

Das Gesundheitsamt der Stadt Bonn verzeichnet mit Stand Freitag, 28. Mai 2020, 35 Personen (plus 1 gegenüber dem Vortag), die akut an Covid-19 erkrankt sind. Seit 29. Februar 2020 wurden insgesamt 729 Menschen (plus 1) positiv auf das Coronavirus getestet. 686 (unverändert) sind zwischenzeitlich wieder genesen, acht Menschen sind an den Folgen der Coronavirus-Infektion verstorben (ebenfalls unverändert).

In den vergangenen sieben Tagen sind in Bonn 26 Neuinfektionen registriert worden; dies entspricht 7,88 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Mit dem von Bund und Ländern eingeführten Notfallmechanismus gegen steigende Infektionszahlen von 50 neuen Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt die Grenze für die Bundesstadt Bonn mit mehr als 330.000 Einwohnern bei 165 Fällen.
In den Bonner Krankenhäusern liegen 18 Menschen aus Bonn, dem Um- und Ausland, die an Covid-19 erkrankt sind (unverändert). Neun von ihnen werden auf Normalstationen betreut, neun liegen auf Intensivstationen, von diesen müssen sechs beatmet werden.

Öffentlicher Raum
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW legt fest, dass sich ab Samstag, 30. Mai 2020, wieder Gruppen von bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Anders als zunächst dargestellt muss dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden. Gleichwohl verpflichtet die Verordnung alle Bürgerinnen und Bürger, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzen. Für Familien und Mitglieder zweier Haushalte gilt die Beschränkung auf maximal zehn Personen weiterhin nicht. Voraussetzung ist bei allen zulässigen Treffen, dass mindestens vier Wochen rückverfolgt werden kann, wer daran beteiligt war.

Sport
Nachdem bereits kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb wieder erlaubt war, ist laut der neuen NRW-Coronaschutzverordnung ab 30. Mai 2020 auch Kontaktsport für Gruppen bis maximal zehn Personen ohne Mindestabstand im Freien zulässig. Auch sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder möglich. Insofern Vorkehrungen zur Hygiene, zu Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands gegeben sind, dürfen auch wieder bis zu 100 Zuschauer Sportanlagen betreten. Der Kontaktsport in Sporthallen ist weiterhin nicht zugelassen.

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