Coronavirus: Hotline für Fragen rund um Kita, Schule & Co. und weitere Informationen für Bonn

In Zusammenhang mit der Corona-Krise hat die Bundesstadt Bonn eine Hotline für Fragen rund um Kindergarten, Kindertagespflege, OGS und Schule eingerichtet: Sie ist ab Dienstag, 17. März 2020, unter der Telefonnummer 0228 – 77 40 70 erreichbar – montags bis donnerstags von 9 bis bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr. Die anderen Hotline findest Du hier in unserem Telefonverzeichnis für Bonn.

Unterdessen hat die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgrund der weiter steigenden Coronavirus-Infektionen in den vergangenen Tagen am vergangenen Wochenende weitere Erlasse herausgegeben, die zunächst bis zum 19. April 2020 gelten.

Um diesen umzusetzen, wird die Stadt Bonn am Montag, 16. März 2020, eine allgemeine Ordnungsverfügung im Amtsblatt veröffentlichen. Laut Erlass sind jetzt alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt. Zunächst hatte das Land vergangene Woche Veranstaltungen mit mindestens 1000 Besucherinnen und Besuchern unterbunden, nun schließt der Erlass alle Veranstaltungen mit weniger Besucherinnen und Besuchern mit ein. Ausgenommen sind laut NRW-Landesregierung insbesondere Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen.

Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Volkshochschulen, Musikschulen, sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen und Prostitutionsbetriebe werden geschlossen beziehungsweise müssen ihre Angebote einstellen. Zusammenkünfte in Sportvereinen, in Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros sind ebenso verboten.

Die Stadt wird die Spielplätze vorerst offen halten. Oberbürgermeister Ashok Sridharan: „Bewegung in der frischen Luft ist gesund. Wir wollen kein Kind, das nicht von Quarantäne betroffen ist, zuhause einsperren. Ich bin sicher, dass die Erziehungsberechtigten darauf achten werden, dass die Kinder gewisse Vorsichtsmaßnahmen einhalten.“

Restaurants und Gaststätten bleiben geöffnet. Sie müssen, ebenso wie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen, den Zugang beschränken und unterliegen strengen Auflagen. So müssen beispielsweise die Tische mindestens zwei Meter auseinander stehen und die Besucherinnen und Besucher mit ihren Kontaktdaten registriert werden.

Bürgerinnen und Bürger, die von Reisen aus Risikogebieten zurückkehren, dürfen 14 Tage lang u.a. keine Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kitas, Schulen), Krankenhäuser, Berufs- oder Hochschulen besuchen.

Mit Stand Montag, 14 Uhr, gibt es in Bonn 41 bestätigte Fälle und 529 nachgewiesene Influenza-Erkrankungen.

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