Coronavirus: Besuche in Seniorenheimen ab 9. Mai möglich

Da das Land NRW das bisherige Besuchsverbot gelockert hat, sollen gemäß dritter Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus ab Samstag, 9. Mai 2020, Besuche in stationären Pflege-Einrichtungen wieder möglich sein. Die Stadt Bonn bittet darum, Besuchstermine in ihren drei städtischen Seniorenzentren rechtzeitig vorab zu vereinbaren.

Die Angehörigen müssen bei ihren Besuchen einen eigenen Mund-Nasen-Schutz und ggfls. einen Schutzkittel mitbringen. Maximal zwei Personen je Bewohnerin/Bewohner sind erlaubt, die Besuchsdauer ist auf maximal zwei Stunden je Bewohnerin bzw. Bewohner und Tag begrenzt. Die Besuche dürfen ausschließlich in separaten Arealen oder Räumen der Einrichtung stattfinden.

Personen mit Erkältungssymptomen dürfen die Einrichtungen nicht betreten. Besucherinnen und Besucher müssen registriert und einem Kurzscreening unterzogen werden. Innerhalb der nächsten drei Wochen müssen die Seniorenheime ein Hygiene-/Besucherkonzept zusammen mit dem jeweiligen Beirat der Bewohnerinnen und Bewohner unter Einhaltung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts erstellen und der WTG-Behörde (Wohn- und Teilhabegesetz, WTG) vorlegen.

Aktuelle Zahlen
Seit 29. Februar 2020 wurden insgesamt 685 Menschen (plus 6 gegenüber dem Vortag) positiv auf Covid-19 getestet. Sechs Menschen sind an den Folgen der Coronavirus-Infektion verstorben. Die Zahlen der akut Erkrankten sowie der in Quarantäne befindlichen Personen sind derzeit wegen der laufenden Aufarbeitung der Angaben nicht verfügbar.
In den Bonner Krankenhäusern liegen nach wie vor 33 Menschen aus Bonn, dem Um- und Ausland, die an Covid-19 erkrankt sind. 18 von ihnen werden auf Normalstationen betreut, 15 liegen auf Intensivstationen, von diesen müssen neun beatmet werden.

Von Montag, 4. Mai 2020, bis Freitagvormittag, 8. Mai, hatten der Stadtordnungsdienst und die Wache GABI 92 Einsätze im Bereich Gesundheits-/Infektionsschutz. 19 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot sind hinzugekommen. Die Tendenz ist insgesamt rückläufig. Auf den Spielplätzen war bisher zu beobachten, dass Eltern und Begleitperson den Mindestabstand einhalten. Der Bußgeldstelle liegen aktuell 1.030 Anzeigen vor. Bislang wurden 600 Bußgeldbescheide erlassen, gegen 150 dieser Bußgeldbescheide wurde inzwischen Einspruch durch die Betroffenen eingelegt.

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