Coronavirus: Auch für Bonn kein Gebot zum Tragen von Schutzmasken

Die Bundesstadt Bonn wird in Zusammenhang mit den Coronavirus-Infektionen kein allgemeines Gebot für das Tragen von Mund-/Nasenschutz erlassen. „Wer sich mit einer solchen Schutzmaske sicherer fühlt, der soll eine Maske tragen“, sagte Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan am Dienstag, 31. März 2020.

Die Stadt Bonn folgt damit den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts und den eigenen Medizinerinnen und Medizinern. Dennoch gibt es bestimmte Zusammenhänge, wie den medizinisch-therapeutischen Bereich, in denen das Tragen einer Gesichtsmaske geboten ist.

Die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Susanne Engels, unterstrich noch einmal die Bedeutung der Schutzregeln: „Oft die Hände gründlich waschen, den Abstand zum Nächsten wahren und die Nies- bzw. Husten-Etikette beachten – das ist wichtiger als eine Maske, außer man hat selbst eine Erkältung und möchte andere vor einer Infektion schützen.“

Zahlen des Gesundheitsamtes
Von den bisher seit 29. Februar 2020 festgestellten 272 bestätigten Coronavirus-Erkrankten (Stand Dienstag, 31. März 2020, 13 Uhr) sind mittlerweile 42 Menschen wieder gesund. Zurzeit befinden sich 754 Menschen in Quarantäne.

Zu den 272 Erkrankten zählt eine in Bonn wohnende Pflegekraft des Seniorenzentrums Haus Rosental. Auch eine in Köln lebende Pflegekraft des DRK-Hauses Steinbach in Mehlem hat sich mit dem Coronavirus infiziert. In beiden Senioreneinrichtungen hat das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen ermittelt und bei ihnen allen die Abstrichtests durchgeführt; auch dem sonstigen Personal und den Bewohnern ist dies angeboten worden. Bisher sind keine weiteren Infektionen nachgewiesen, weder in der Belegschaft noch unter den Bewohnerinnen und Bewohnern. Einige Untersuchungsergebnisse stehen noch aus.

Kontrollen des Stadtordnungsdienstes
Insgesamt bestätigt sich bei den täglichen Kontrollen für die Stadtverwaltung, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung sich an die erlassenen Restriktionen hält. „Die Akzeptanz ist auch unter den Gastronomen und Gewerbetreibenden sehr hoch. Die Anordnungen, z. B. Ladenlokale, Gaststätten, Cafés und Restaurants zu schließen, werden befolgt, auch wenn dies mit großen wirtschaftlichen Nachteilen für die Betroffenen verbunden ist. Wo geöffnet sein darf, werden die Zugangs- und Abstandsregeln beachtet, um Nahkontakte zu verhindern; auch die Hygienevorschriften werden beachtet“, sagt OB Sridharan. Er appelliert eindringlich, sich an die Einschränkungen zu halten, insbesondere mit Blick auf den herannahenden Frühling: „Wir müssen zusammenstehen, ohne uns zu nahe zu kommen.“

Der Stadtordnungsdienst verzeichnete zwischen Sonntag, 29. März, 18 Uhr, und Montag, 30. März 2020, 18 Uhr, insgesamt 47 Meldungen in Zusammenhang mit den geltenden Kontaktverboten, Restaurant- und Geschäftsschließungen. In 35 Verdachtsfällen gingen die städtischen Mitarbeitenden unerlaubten Personenansammlungen nach. In neun Fällen musste eingeschritten werden, weil sich mehr als drei Personen versammelt hatten. Es wurden 15 Anzeigen geschrieben; jede Person erwartet ein Bußgeld von jeweils 200 Euro. Darüber hinaus wurde einer weiteren Frau nachgewiesen, dass sie unerlaubt der Prostitution nachgeht. Gegen diese wird ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro verhängt.

Insgesamt hat die Bußgeldstelle der Stadt seit dem Inkrafttreten der Coronaschutz-Rechtsverordnung des Landes zum 23. März 2020 bereits 50 Bußgeldbescheide erlassen, um festgestellten Verstößen schnell eine Sanktion folgen zu lassen. Weitere folgen in den nächsten Tagen.

Zwei Hinweise zu geöffneten Gaststätten/Restaurants bestätigten sich nicht. Darüber hinaus gab es drei Meldungen auf angeblich unerlaubt geöffnete Geschäfte. In einem Fall wurde ein unerlaubt geöffnetes Ladenlokal geschlossen. Es gab eine Anzeige, und die Geschäftsführung erwartet nun ein Bußgeld über 2000 bis 2500 Euro.

Bonner Tafel
Als Ersatz für die geschlossene Bonner Tafel ist es der Stadtverwaltung gelungen, für bedürftige Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren Lebensmittelgutscheine für einen Zeitraum von drei Wochen zu verteilen. Über die Nachbarschaftshilfe würden auch die Einkäufe erledigt. Für Personen unter 65 Jahren sollen in den kommenden Tagen mit Hilfe der Aktion Mensch ebenfalls Lebensmittelgutscheine verteilt werden. Nach Schätzungen wird davon ausgegangen, dass circa 700 Menschen in der aktuellen Lage von den Lebensmittelgutscheinen in Anspruch nehmen würden.