Corona-Krise: Sparkasse KölnBonn ermöglicht betroffenen Verbauchern, Zins- und Tilgungszahlungen auszusetzen

Die Voraussetzung für die Aussetzung aller Zahlungen ist: Das niedrigere Einkommen beziehungsweise der finanzielle Engpass des Kreditnehmers resultiert nachweisbar aus der Corona-Pandemie. Kunden müssen folglich versichern, dass ihre Einnahmeausfälle auf Corona zurückzuführen sind und ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind. Das versichern sie in dem Online-Verfahren, in dem sie das Aussetzen der Zahlungen veranlassen. Die erste Zahlung, die dann ausgesetzt wird, ist die im Monat April.
Der Online-Zugang erfolgt über die Adresse www.sparkasse-koelnbonn.de/coronavirus. Das Onlinetool steht ab dem 1. April 2020 für die Beantragung zur Verfügung.

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