Corona in Bonn: Stadt verzichtet weiter auf Gebühren für Außengastronomie | Aktuelle Corona Zahlen für Bonn | Inzidenzwert auf 60,7

In der Corona-Pandemie verzichtet die Stadt Bonn zunächst bis 31. Oktober 2021 auf Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie, wenn diese erlaubt ist. Auch der Handel muss für die Präsentation von Waren vor seinen Geschäften in diesem Zeitraum keine Gebühren zahlen.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner hat diese Entscheidung getroffen. Sie kann „nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise von der Erhebung von Sondernutzungsgebühren absehen, wenn die betreffenden Sondernutzungen ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse liegen“, heißt es in der Bonner Sondernutzungssatzung. „Mit dem Verzicht auf die Gebühren entlasten wir den Handel und die Gastronomie“, begründet die Oberbürgermeisterin ihre Entscheidung. „Dadurch können wir einen Teil unserer heimischen Wirtschaft unterstützen.“ Für den Zeitraum von Januar bis Oktober verzichtet die Stadt zugunsten der Gewerbetreibenden damit auf etwa 550.000 Euro an Gebühreneinnahmen.

Auch ist es der Gastronomie – wie im Vorjahr – gestattet, für ihre Außengastronomie mehr Fläche in Anspruch zu nehmen. So kann sie trotz der Hygieneauflagen und Abstandsregelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes dieselbe Zahl von Gästen in der Außengastronomie bewirten wie vor Beginn der Pandemie. Einzige Voraussetzung: Durch die Erweiterung der Bereiche für die Außengastronomie darf es nicht zu verkehrlichen Behinderungen kommen. Bei der Nutzung von Stellplätzen – zum Beispiel in der Altstadt – bedeutet diese Regelung die Verdoppelung von einem auf zwei Stellplätze, sofern die Örtlichkeiten diese Erweiterungen zulassen.

Impfungen

Insgesamt wurden bislang 29.513 Erstimpfungen in Bonn erfolgreich durchgeführt (Stand Mittwoch, 10. März 2021). Davon

  • 6697 in Pflegeeinrichtungen
  • 114 in(teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen
  • 129 in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen und Wohngemeinschaften nach Wohn- und Teilhabegesetz
  • 103 in großen Gemeinschaftspraxen
  • 5185 in Krankenhäusern
  • 4191 im Universitätsklinikum
  • 368 im Rettungsdienst
  • 27 in mobilen Pflegediensten
  • 47 im Ordnungsaußendienst
  • 304 bei der Polizei
  • 12.348 im Impfzentrum im WorldCCBonn
  • Inzidenzwert von 60,7

Mit Stand Mittwoch, 10. März 2021, ist der Corona-Inzidenzwert leicht auf 60,7 bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gestiegen. 200 Neuinfektionen sind in den zurückliegenden sieben Tagen gemeldet worden.

Seit 28. Februar 2020 wurden insgesamt 9697 Covid-19-Fälle registriert. 9173 Personen sind wieder genesen, 328 akut infiziert. In 16 Kindertagesstätten und Schulen gibt es Einzelfälle. 196 Menschen sind in Verbindung mit dem Coronavirus verstorben. Damit gibt es vier weitere Todesfälle. Eine Frau (96 Jahre) und drei Männer (87, 76 und 81 Jahre alt), die in den vergangenen Wochen gestorben sind, wurden jetzt dem Gesundheitsamt gemeldet. Es liegen keine Angaben zu Vorerkrankungen vor. Aktuell befinden sich 1043 Bonnerinnen und Bonner in Quarantäne.

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 67 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 45 Patientinnen und Patienten werden auf Normalstationen betreut, 22 Personen liegen auf Intensivstationen, 15 von ihnen müssen beatmet werden.

Kontrollen

Seit 8. März sind wieder mehr Menschen in der Bonner Innenstadt. Sie nutzen die Möglichkeit zu Einkäufen mit Termin. „Zeitweise sind Warteschlangen vor den Geschäften zu erkennen, in denen sich die Kunden aber an die Regeln halten. Daher musste nicht eingeschritten werden“, so eine erste Bilanz des Stadtordnungsdienstes.

Seit Donnerstag, 5. März 2021, verzeichnete die Ordnungsbehörde 101 Einsätze im Rahmen des Gesundheitsschutzes. Stadtordnungsdienst und Wache GABI (Gemeinsame Anlaufstelle Bonn-Innenstadt) schrieben 82 Anzeigen, insbesondere wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht und gegen das Kontaktverbot.

Es mussten auch zwei Strafanzeigen gegen Personen erstattet werden, die während der Kontrollen Vollstreckungsbeamte tätlich angegriffen und beleidigt haben. Durch die Strafanzeigen werden konsequent Zeichen gesetzt, dass ein solches Verhalten gegenüber Einsatzkräften nicht toleriert wird.

Informationen im Internet

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus in Bonn gibt es im Internet unter www.bonn.de/coronavirus und zum Impfzentrum unter www.bonn.de/impfzentrum.

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