Corona in Bonn: Inzidenzwert bei 144,85 | Zwei mal 20.000 Euro Zwangsgeld gegen Veranstalter verbotener „Corona-Info-Tour“ verhängt

Die Bundesstadt Bonn verzeichnet am Dienstag, 17. November 2020, 478 Corona-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen. Damit liegt der Inzidenzwert, bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, bei 144,85.

Aktuell gibt es 513 Covid-19-Fälle. Seit 28. Februar 2020 haben sich insgesamt 3374 Bonnerinnen und Bonner mit dem Coronavirus infiziert, 20 von ihnen sind verstorben, 2841 zwischenzeitlich genesen. 2890 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.

Mit Stand Montag, 16. November, liegen in den Bonner Krankenhäusern zurzeit 89 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 57 Patienten werden auf Normalstationen betreut, 32 Personen liegen auf Intensivstationen, 19 von ihnen müssen beatmet werden.

In den vergangenen Tagen sind in folgenden Schulen und Kindertagesstätten Corona-Fälle aufgetreten: Laurentiusschule (eine Person), Gesamtschule Beuel (eine Person), Realschule Hardtberg (eine Person), Realschule Beuel (eine Person), Astrid-Lindgren-Schule (eine Person), Helmholtz-Gymnasium (eine Person) und Ludwig-Erhard-Berufskolleg (zwei Personen, beide nicht aus Bonn).

Für Veranstalter und Teilnehmende haben die „Corona-Info-Tour“ und damit zusammenhängende Versammlungen am vergangenen Samstag, 14. November 2020, Konsequenzen. Gegen zwei Veranstalter wird ein Zwangsgeld von je 20.000 Euro festgesetzt, das ihnen in der Ordnungsverfügung, mit der die Stadt die Veranstaltung untersagt hat, bereits angedroht worden war. Die Veranstalter der untersagten Ersatzversammlungen auf dem Markt erhalten außerdem eine Anzeige wegen der Durchführung einer nicht zulässigen Versammlung, was mit 1000 Euro geahndet wird.

36 Teilnehmende, die wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht am Samstagabend auf dem Bonner Markt festgestellt worden waren, müssen je 100 Euro zahlen, und damit ist das Bußgeld wegen Vorsatz doppelt so hoch wie üblich. Die Verwaltung prüft noch, ob diese Personengruppe zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit wegen der Teilnahme an einer verbotenen Veranstaltung begangen hat, was mit einem Bußgeld von je 250 Euro belegt würde.

Kommentare sind geschlossen.