Corona in Bonn: Informationen zu den Elternbeiträgen

Nachdem die Bundesstadt Bonn für den Monat Januar 2021 auf die Elternbeiträge für Kindertagesstätten, Tagespflegestellen und Offene Ganztagsgrundschulen verzichtet hat, da das Land zusagte, sich an den Kosten zu beteiligen, liegt für weitere Monate noch keine Zusage des Landes vor.

Darauf macht die Stadt Bonn aufmerksam. Grundsätzlich besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung von Elternbeiträgen. Eine Elternbeitragspflicht entsteht mit der Bereitstellung des jeweiligen Betreuungsplatzes, wie sie über den privatrechtlichen Betreuungsvertrag zwischen Eltern und dem Träger der jeweiligen Betreuungseinrichtung vereinbart wird, ist aber nie konkret an die Leistung „Tagesbetreuung“ gekoppelt. Elternbeiträge entstehen also unabhängig vom zugrundeliegenden individuellen Leistungsverhältnis.

Der Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen im Januar 2021 stellte demnach ein Entgegenkommen der Kommunen bzw. des Landes dar und entspricht keiner rechtlichen Verpflichtung.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 16. Februar 2021 angekündigt, zum Elternbeitrag ab 1. Februar 2021 weiter zu beraten. Bis zu einer Entscheidung des Landes und der Bundesstadt Bonn sind zur Vermeidung von Mahnungen die Elternbeiträge in voller Höhe weiter zu zahlen.

Sollten die Beratungen zu dem Ergebnis führen, dass Beiträge reduziert oder erlassen werden, würden etwaige Überzahlungen durch die Bundesstadt Bonn erstattet.

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