Der harte Lockdown in Nordrhein-Westfalen beginnt am Mittwoch, 16. Dezember 2020. Das Land hat seine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, in der unter anderem der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum generell untersagt wird.
Darüber hinaus verbietet das Land Partys und vergleichbare Feiern. Im öffentlichen Raum muss zu Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Dieser Mindestabstand darf beim Zusammentreffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt) unterschritten werden. Vom 24. bis einschließlich 26. Dezember dürfen sich die Mitglieder eines Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis treffen. Dazu zählen Ehegatten, Lebenspartnerinnen und -partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerade Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.
Lediglich Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Reform- und Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien bleiben geöffnet. Auch Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Kioske, Futtermittel- und Märkte für den Tierbedarf sowie Einrichtungen des Großhandels dürfen weiterhin öffnen. Der Weihnachtsbaum-Verkauf findet weiter statt. Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes (zum Beispiel Reinigungen, Waschsalons, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Autovermietung) bleiben geöffnet. Dienstleistungen im Gesundheitswesen dürfen nach wie vor angeboten werden.
Der Verkauf von Böllern und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Alkohol darf nicht zwischen 23 und 6 Uhr verkauft werden. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind nicht erlaubt.
Die neue Coronaschutzverordnung, die bis einschließlich 10. Januar 2021 gilt, ist im Internet abrufbar. https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Aktuelle Zahlen
Das Gesundheitsamt der Stadt Bonn verzeichnete in den vergangenen sieben Tagen 689 Corona-Neuinfektionen. Damit liegt der Inzidenzwert bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bei 208,79.
Seit 28. Februar 2020 haben sich insgesamt 5548 Menschen in Bonn mit dem Coronavirus infiziert. Während 4747 Personen zwischenzeitlich als wieder genesen gelten, sind 751 Bonnerinnen und Bonner akut mit Covid-19 infiziert. 50 Menschen sind in Zusammenhang mit Corona verstorben, drei mehr als am Vortag. Es handelt sich um eine 95-jährige und eine 89-jährige Seniorin sowie einen 96-jährigen Senior. In allen drei Fällen ist der Stadt nicht bekannt, ob es Vorerkrankungen gegeben hat. 3439 Personen sind derzeit in Quarantäne.
Betroffene Kitas und Schulen
Zwischen 11. und 14. Dezember wurden dem Gesundheitsamt positive Corona-Fälle in folgenden Kitas und Schulen gemeldet:
Kita Arche Noah (eine Person), Kita St. Sebastian (1), Kita Herz Jesu (1), Kita Der kleine Lukas (1), Kita Erlöserkirchengemeinde (1), Kita Sommerbergweg (2), Kita Regenbogen (1), Kita Auf dem Huckstein (1, Person nicht aus Bonn), Kita Ellerstraße (1), Andreasschule (1), Domhofschule (2), Servatiusschule (1), Rochusschule (2), Marktschule (1), Elsa-Brändström-Schule (2), Stiftsschule (1), Paul-Klee-Schule (1), Grundschule Peter-Klein-Straße (3, davon eine Person nicht aus Bonn), St. Hedwig-Schule (2), Johannes-Rau-Schule (2), Bonns Fünfte (1), Bertolt-Brecht-Schule (1), Gesamtschule Beuel (1), Marie-Kahle-Schule (1), Elisabeth-Selbert-Schule (1), Realschule Collegium Josephinum (1), Carl-Schurz-Realschule (1), Realschule Hardtberg (1), Freiherr-vom-Stein-Realschule (2), Frida-Kahlo-Schule (1), Derletalschule (1), Königin-Juliana-Schule (1), Astrid-Lindgren-Schule (1), Otto-Kühne-Gymnasium (1), Aloisiuskolleg (1), Helmholtz-Gymnasium (1), Konrad-Adenauer-Gymnasium (1), Tannenbusch-Gymnasium (1), Hardtberg-Gymnasium (1, Person nicht aus Bonn), Paul-Martini-Schule (1, Person nicht aus Bonn), Karl Borromäus Schule (1), Heinrich-Hertz-Europakolleg (1, Person nicht aus Bonn), Ludwig-Erhard-Berufskolleg (3, davon zwei Personen nicht aus Bonn), Robert-Wetzlar-Berufskolleg (1), IBIS School (1) und Berufskolleg Duisdorf (1),
Verlängerte Betriebsferien der Stadtverwaltung
Entsprechend der Empfehlung der Konferenz von Bund und Ländern hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Bonn beschlossen, die Betriebsferien auf Montag und Dienstag, 21. und 22. Dezember 2020, auszuweiten. Dies geschieht in erster Linie, um in der „Schutzwoche“ vor Weihnachten die Anzahl der Kontakte weiter zu reduzieren. Damit ist die Stadtverwaltung vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich Freitag, 1. Januar 2021, geschlossen. Erster regulärer Arbeitstag ist Montag, 4. Januar 2021.
Bereits für den 21. und/oder 22. Dezember vereinbarte Termine werden von der Stadtverwaltung abgesagt. Sie können im neuen Jahr neu vereinbart werden, im Dienstleistungszentrum ab 11. Januar 2021.
Während der Betriebsferien ist die Stadt für Notfälle, wie z.B. die Beurkundung von Sterbefällen oder sehr eilige Passangelegenheiten, dennoch telefonisch erreichbar. Vom 21. bis 23. sowie vom 28. bis 30. Dezember können sich Bürgerinnen und Bürger zwischen 7 und 18 Uhr an das Bürgertelefon der Stadtverwaltung unter 0228 – 770 wenden.
Informationen im Internet
Weitergehende Informationen stellt die Stadt Bonn auf ihren Internetseiten unter www.bonn.de/coronavirus bereit.