Bürgerentscheid stoppt Wohnbebauung am Melbbad

Am Melbbad in Poppelsdorf werden keine öffentlich geförderten Wohnungen gebaut. Das ist das Ergebnis des Bürgerentscheids über die Frage „Soll das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben?“

Im Bürgerentscheid, der am Samstag, 28. November 2020, ausgezählt wurde, haben von insgesamt 97.922 Bonnerinnen und Bonnern, die an der Brief-Abstimmung teilgenommen haben, 74.955 die Frage mit „Ja“ beantwortet; 22.160 stimmten mit „Nein“. 807 abgegebene Stimmen waren ungültig.

„Ich bedauere, dass eine große Chance vertan wurde, einen geeigneten Standort für bezahlbaren Wohnraum zu nutzen, der hier in erster Linie für Pflegepersonal und Studierende der Universitätskliniken Bonn zur Verfügung gestellt werden sollte“, sagte Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Ich bedanke mich bei der Vereinigten Bonner Wohnungsbaugesellschaft (VEBOWAG) für ihr Engagement, das nun leider vergebens war.“ Sie gratulierte der Initiative „Rettet das Melbbad“ und den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens für ihren Einsatz um das Melbbad.

Für das Melbbad bleibt durch die Nichtrealisierung des Bauprojektes damit zunächst der derzeitige schlechte Zustand bestehen. „Ich werde dem Rat deshalb vorschlagen, die Verwaltung mit einer Planung für den Ersatz des maroden Umkleide- und Sanitärgebäudes und die im August durch den Unwetterschaden zerstörte Technik zu beauftragen. Sobald diese Planungen, die wir mit Hochdruck angehen werden, vorliegen, wird die Verwaltung einen Zeitplan für Abriss und Neubau des Gebäudes und der Technik vorlegen.“

Frau Dörner weiter: „Theoretisch wäre auch eine Übergangslösung denkbar, bei der mit einem voraussichtlich sechsstelligen Betrag die Technik hergerichtet und Container aufgestellt würden. Das halte ich allerdings angesichts der Kosten und der Zeitschiene für wenig realistisch. Es ist mehr als unsicher, ob eine solche Übergangslösung rechtzeitig für die Freibadsaison 2021 umsetzbar wäre. Wenn der Rat das wünscht, prüfen wir das natürlich.“

Die Abstimmung im Überblick
Im Stadthaus haben am 28. November 2020 ab 8 Uhr morgens 570 Beschäftigte der Stadtverwaltung und ehrenamtliche Abstimmungshelferinnen und –helfer die öffentliche Auszählung vorgenommen. Abstimmungsberechtigt waren insgesamt 251.571 Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Bonn. Die Abstimmungsbeteiligung beim dritten Bürgerentscheid in der Geschichte der Bundesstadt Bonn lag damit bei 38,92 Prozent. Insgesamt stimmten 74.955 Bürgerinnen und Bürger mit „Ja“ (77,18 Prozent), 22.160 Bonnerinnen und Bonner mit „Nein“ (22,82 Prozent).

Im Stadtbezirk Bad Godesberg (54.602 Stimmberechtigte) kreuzten 14.782 Bürgerinnen und Bürger „Ja“ (76,40 Prozent) und 4.565 Bürgerinnen und Bürger „Nein“ an (23,60 Prozent), ungültige Stimmen: 70, Abstimmungsbeteiligung: 35,56 Prozent.

Im Stadtbezirk Beuel (54.544 Stimmberechtigte) stimmten 14.065 mit „Ja“ (71,75 Prozent) und 5.537 Bürgerinnen und Bürger mit „Nein“ (28,25 Prozent), ungültige Stimmen: 197, Abstimmungsbeteiligung: 36,30 Prozent.

Im Stadtbezirk Bonn (116.929 Stimmberechtigte) gab es 38.597 Ja-Stimmen (79,21 Prozent) und 10.128 Nein-Stimmen (20,79 Prozent), ungültige Stimmen: 363, Abstimmungsbeteiligung: 41,98 Prozent.

Im Stadtbezirk Hardtberg (25.496 Stimmberechtigte) wurde 7.511 Mal „Ja“ (79,56 Prozent) und 1.930 Mal „Nein“ (20,44 Prozent) angekreuzt; ungültige Stimmen: 177, Abstimmungsbeteiligung: 37,72 Prozent.

Zum Hintergrund
Der Rat der Stadt Bonn hatte am 27. September 2018 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob ein Dritter bereit sei, am Rande des Melbbades geförderten Wohnraum zu schaffen und in diesem Zusammenhang die notwendigen Funktionsräume für den Betrieb des Melbbades als Ersatz für den sanierungsbedürftigen und abgängigen Umkleide- und Sanitärtrakt zu bauen.

Die VEBOWAG (Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG) stellte bei der Stadt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Baukörpers für eine Wohnnutzung gestellt. Konkret war geplant, auf dem Grundstück ein mehrstöckiges Appartementhaus zu errichten. Im Erdgeschoss sollte für den Betrieb des Melbbades ein Umkleide-, Technik-, Sanitär- und Gastronomiebereich entstehen.

Im August 2020 reichten die Initiatorinnen und Initiatoren des Bürgerbegehrens zu der Frage „Soll das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben?“ 10.474 als gültig anerkannte Unterschriften ein. Damit wurde das erforderliche Unterschriftenquorum von 9.882 erreicht bzw. überschritten. In seiner Sitzung am 1. September 2020 stellte der Rat der Stadt Bonn die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet das Melbbad“ fest. Da der Rat dem Bürgerbegehren gleichzeitig nicht entsprach, wurde der Bürgerentscheid durchgeführt.

Kommunalwahlausschuss
Der Kommunalwahlausschuss wird am Mittwoch, 2. Dezember 2020, das amtliche Endergebnis feststellen. Die Sitzung in Sitzungsraum 1 des Stadthauses, Berliner Platz 2, beginnt um 15 Uhr.

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