Bühnenfläche in der Rheinaue: Bezirksregierung entscheidet

Auf dem Veranstaltungsgelände an der Charles-de-Gaulle-Straße in der Rheinaue – derzeit „Kunst(!)Rasen“ – soll eine Fläche für eine Bühne hergestellt werden. Der Rat der Stadt Bonn hat am 10. Juli 2018 eine notwendige landschaftsrechtliche Befreiung nach Bundesnaturschutzgesetz befürwortet. Über die Erteilung der Befreiung wird abschließend die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln entscheiden.

Der Aufbau der Veranstaltungsbühne ist in jeder Konzertsaison aufgrund der Topografie schwierig und mit einem hohen Aufwand verbunden. Das Podest muss aufgrund der Höhendifferenz unterbaut und gegen Auftrieb bei starkem Wind mit einer Vielzahl gefüllter Wasserbehälter gesichert werden. Daher soll eine tragfähige und ebene Fläche von circa 14 x 29 Metern auf dem Niveau der vorhandenen Rasenfläche hergestellt werden. Damit diese die Last der Bühne trägt und die Möglichkeit zur Verankerung der Bühne bietet, ist eine Betonplatte vorgesehen.

Die Untere Naturschutzbehörde befürwortete die Befreiung, musste aber den Naturschutzbeirat um Zustimmung bitten. Dieser erteilte keine Ausnahme. Da sich nun auf Vorschlag der Verwaltung der Stadtrat für den Bau der Bühnenfläche ausgesprochen hat, wird die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln abschließend entscheiden.

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