Bonner Seilbahn: Bericht zur Standardisierten Bewertung veröffentlicht | Nutzen-Kosten und Folgekosten

Eine Seilbahn als Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs in Bonn ist volkswirtschaftlich sinnvoll und damit förderwürdig – das ist das Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen Standardisierten Bewertung, das die Stadt bereits im November 2021 vorgestellt hatte. Der Gesamtbericht war noch in einer Endabstimmung mit Bund, Land NRW und Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und daher nicht veröffentlicht. Nun liegt nach positiver Rückmeldung der Beteiligten der abgestimmte Bericht zu dieser umfassenden Untersuchung vor und steht online auf den städtischen Internetseiten zum Herunterladen bereit.

Eine Standardisierte Bewertung beantwortet die Frage, ob ein Projekt volkswirtschaftlich sinnvoll ist und ob dafür städtischerseits Fördermittel von Land und Bund nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beantragt werden können. Der „Bericht zum vorläufigen Ergebnis der Standardisierten Bewertung“ für die Seilbahn in Bonn zeigt detailliert auf, dass das Projekt förderwürdig ist. Dieses Verfahren wurde deutschlandweit zum ersten Mal angewandt, um eine Seilbahn als Teil des Öffentlichen Nahverkehrs zu bewerten.

„Jetzt können sich die Bürgerinnen und Bürger alle Details dieses sehr guten Ergebnisses ansehen“, sagt Stadtbaurat Helmut Wiesner. „Wir werden auch weiterhin den Planungsprozess transparent gestalten und die Bonnerinnen und Bonner beteiligen. Eine Seilbahn wäre ein besonders attraktives Verkehrsmittel für unseren Öffentlichen Nahverkehr und damit ein wichtiger Schritt in Richtung Mobilitätswende.“

Nutzen-Kosten und Folgekosten
Standardisierte Bewertungen werden seit Jahrzehnten bei Verkehrswege-Investitionen im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) angewendet, um für Fördergeber die Wirtschaftlichkeit verschiedener Investitionsmaßnahmen untereinander vergleichbar zu machen. Das Ergebnis stellt eine transparente Entscheidungsgrundlage dar. Zwei besonders wichtige Fragen werden mithilfe dieses Verfahrens beantwortet:

Nutzen-Kosten-Untersuchung: Ist das Vorhaben gesamtwirtschaftlich vorteilhaft, übersteigt der volkswirtschaftliche Nutzen die Kosten? Ist dies der Fall, ist es förderwürdig, die Stadt kann Landes- und Bundesmittel dafür beantragen. Die Bewertung kommt zu dem Schluss: Der Nutzen überwiegt gegenüber den Kosten deutlich (Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,6).

Folgekosten-Rechnung: Welche finanziellen Auswirkungen hat das Projekt künftig für den ÖPNV-Aufgabenträger (Stadt Bonn) und den möglichen Betreiber der Seilbahn? Die Folgekosten-Rechnung nach standardisierten Werten zeigt: Eine Seilbahn ist auch langfristig für die Stadt und den Betreiber finanzierbar.

„Vorläufiges“ Ergebnis
Dass das Ergebnis der Standardisierten Bewertung derzeit als „vorläufig“ gilt, liegt am gesetzlich vorgegebenen Verfahrensablauf dieser Untersuchung. Die Standardisierte Bewertung berechnet in einer frühen Planungsphase, ob ein Projekt als förderwürdig gilt. Der Bericht wird erst im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren „endgültig“, wenn die Stadt tatsächlich Förderanträge stellt und nach dem vertieften Planungsprozess die Kosten noch einmal konkreter beziffert werden können. Aus diesem Grund enthält die „vorläufige“ Bewertung einen 30-prozentigen Puffer bei den Baukosten – und kommt dennoch zu einem sehr guten Ergebnis.

Regionalrat berät über Seilbahn
Unterdessen steht das Projekt Seilbahn am 11. Februar im Regionalrat auf der Tagesordnung. Das Gremium wird entscheiden, ob es das Projekt für die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes empfiehlt. Darüber entscheidet in der Folge der NRW-Landtag.

Informationen im Internet
Den Bericht zur Standardisierten Bewertung sowie weitere Unterlagen zur Planung können hier heruntergeladen werden: www.bonn.de/seilbahn-planung. Weitere Informationen zur Seilbahn sind zu finden unter: www.bonn.de/seilbahn. Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert.

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