Bonner Schulunterricht: Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt ab 2. November

Ab Dienstag, 2. November 2021, soll am Sitzplatz während des Schulunterrichts die Maskenpflicht entfallen. Das hat das NRW-Schulministerium angekündigt.

Da unter den Schüler*innen einerseits die Zahl der Infektionen weiter zurückgegangen und andererseits die Impfquote gestiegen ist, schafft das Land die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht ab. Im Außenbereich der Schule besteht bereits keine Maskenpflicht mehr. Sie gilt dann nur noch im übrigen Schulgebäude.

Am ersten Schultag nach den Herbstferien, Montag, 25. Oktober, werden zu Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt dies entsprechend. Danach werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten regelmäßigen Tests für Schülerinnen sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche). Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen, Dienstag, 2. November, alle Schüler*innen getestet.

Während der Ferien bei 3G-Veranstaltungen Test benötigt

Während der Herbstferien entfallen die regelmäßigen schulischen Testungen. Daher benötigen Schülerinnen – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Die Schülerinnen haben aber ebenso wie das schulische Personal in dieser Zeit eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Zwar werden die Bürgertests ab Montag, 11. Oktober 2021, grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben die Tests kostenfrei.

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