Bonner Rheinaue wird Denkmal

Bezirksregierung Köln stellt Rheinauenpark in Bonn unter Denkmalschutz. Veranstaltungen finden weiterhin statt.

Die Bezirksregierung Köln wird den „Rheinauenpark“ in Bonn als Denkmal ausweisen. Gemeinsam mit der Stadt Bonn ist man sich einig, dass der mitten in Bonn gelegene Park eine große Bedeutung für die Stadt und seine Bürgerinnen und Bürger hat.

„Um auch zukünftigen Generationen diesen Park in seiner Einzigartigkeit erlebbar zu machen, werden wir diesen Park als Baudenkmal schützen. Die vielfältigen Nutzungen von Erholung, über Sport-und Freizeitaktivitäten bis hin zu großen Veranstaltungen werden dort natürlich auch weiterhin stattfinden“, so Regierungspräsidentin Gisela Walsken.

„Es war uns wichtig, die unterschiedlichen Nutzungen in der Rheinaue ebenso zu erhalten wie eine weitere Entwicklung des Parks in der Zukunft zu ermöglichen“, betont Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan. „Dies ist uns über eine entsprechende Vereinbarung mit der Bezirksregierung gelungen.“

Der jetzt folgenden Eintragung als Denkmal geht ein umfangreiches gesetzlich festgelegtes Verfahren voraus: angefangen mit einem Gutachten des LVR über den Denkmalwert des Parks, anschließenden fachlichen Prüfungen bis hin zu vielen Gesprächen und Ortsterminen mit den Grundstückseigentümern. Bauliche Veränderungen des Rheinauenparks werden zukünftig eng zwischen der Stadt Bonn und der Bezirksregierung abgestimmt.

Das Baudenkmal „Rheinauenpark“ umfasst die Fläche des ehemaligen Bundesgartenschaugeländes von 1979 sowie die Anbindungen an die angrenzenden Uferpromenaden und Stadtviertel. Als einer der größten Landschaftsgärten Deutschlands ist er bedeutend für die Geschichte der Gartenarchitektur und der Gartenkunst sowie für die Geschichte der Stadt Bonn. Der Park wurde zur zentralen und verbindenden Grünfläche zwischen den bis 1969 selbständigen Städten Bonn und Bad Godesberg und besitzt für die städtebauliche Entwicklung der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn einen hohen Zeugniswert.

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