Die Fallzahlen der Corona-Infektionen steigen auch in Bonn und der Region weiter an. Die Bonner Polizei wird ab heute ihre Präsenz auf öffentlichen Wegen und Plätzen erhöhen und damit die originär zuständigen Ordnungsbehörden bei der Überwachung der strengeren Regeln der Corona-Schutzverordnung weiter unterstützen, die ab heute (02.11.2020) für die Bürgerinnen und Bürger in ganz NRW gelten.
“Die steigende Anzahl von Infektionen ist beunruhigend. Wir alle sind aufgerufen, die Regeln einzuhalten, um so uns und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. Ich erwarte von meinen Kolleginnen und Kollegen, dass sie bei der Feststellung von Verstößen konsequent einschreiten”, betonte Polizeipräsident Frank Hoever am heutigen Tag.
In der aktuellen Fassung der Coronaschutz-Verordnung NRW werden insgesamt 28 Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Wer bei einer Kontrolle der Polizei oder der Ordnungsämter auffällt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Hier einige Bestimmungen:
150 Euro pro Person: Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen ohne Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung;
250 Euro pro Person: Beteiligung an einer Zusammenkunft oder Ansammlung im öffentlichen Raum ohne Erfüllung der dafür geltenden Voraussetzungen;
250 Euro pro Person: Teilnahme an einem Fest mit erkennbar mehr als 25 Teilnehmern;
250 bis 2500 Euro für den Veranstalter/Organisator: Durchführung eines Festes mit erkennbar mehr als 25 Teilnehmern.
Die Beamtinnen und Beamten der Bonner Polizei werden in den kommenden Wochen mitunter auch von Kolleginnen und Kollegen aus ganz Nordrhein-Westfalen unterstützt.
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 30. Oktober 2020
- Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) (Stand: 1. Oktober 2020)