Der Hautpausschuss der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 die Sätze für die Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren (Müllgebühren) festgelegt. In allen drei Bereichen kommt es zu Steigerungen.
Abwasser
Höhere Unterhaltungskosten und größere Reparaturen in den Kläranlagen, das intensivierte Kanalreparaturprogramm in den Stadtbezirken und höhere Sachkosten sowie umfangreiche Maßnahmen im Rahmen der Abwasserbeseitigung aufgrund von gestiegenem Bedarf und Umfang an Erneuerungen und Instandsetzungen führen zu Kostensteigerungen. Diese können über geringe Kostenüberdeckungen aus Vorjahren nicht mehr wie in den vergangenen Jahren aufgefangen werden.
Die Schmutzwassergebühr wird daher von 2,46 Euro auf 2,83 Euro je Kubikmeter erhöht. Sie liegt damit noch geringfügig unter dem Gebührensatz von 2017 (damals 2,85 Euro). Bei der Niederschlagswassergebühr ist eine Anhebung von 1,29 Euro auf 1,47 Euro je Quadratmeter der an die Kanalisation angeschlossenen bebauten und befestigten Fläche erforderlich.
Dadurch steigen bei einer vierköpfigen Familie mit einem Frischwasserverbrauch von 150 Kubikmetern und einem Hausgrundstück mit einer bebauten und befestigten Fläche von 120 Quadratmetern die Abwassergebühren von bisher 523,80 auf 600,90 Euro.
Abfallentsorgung
Insbesondere die Beseitigung von Müll im öffentlichen Raum, der durch die Corona-Pandemie deutlich mehr geworden ist, führt zu höheren Kosten. Zwar nimmt die bonnorange AöR Einsparungen vor, und es werden auch Mittel einer Überdeckung aus dem Jahr 2019 vollständig verwendet, trotzdem erhöht sich der Gebührenbedarf in der Abfallentsorgung im Jahr 2021 unter dem Strich um 1,45 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2020.
Somit steigt die Jahres-Müllgebühr für eine vierköpfige Familie mit einer 120 Liter Restmüll-Tonne bei Leerung alle 14 Tage von bisher 178,62 auf 196,06 Euro.
Straßenreinigung
Die Gebührensätze für die Straßenreinigung werden bei den regulären Straßen je nach Straßenart zwischen 0,84 und 1,20 Euro und bei den Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (Reinigungsklasse D) zwischen 1,17 und 1,68 Euro je Frontmeter angehoben.
Bei einem Einfamilienhaus mit 15 Metern Frontlänge an einer Anliegerstraße und wöchentlicher Reinigung steigt somit die Jahresgebühr von 67,95 auf 85,95 Euro (plus 26,49 Prozent), bei einem Grundstück in einer innerörtlichen Straße mit ebenfalls einmal wöchentlicher Reinigung von 61,20 Euro auf 77,40 Euro (plus 26,47 Prozent). In einer überörtlichen Straße wird die Gebühr für ein entsprechendes Grundstück von 47,55 Euro auf 60,15 Euro angehoben werden.
Ein wichtiger Grund: Saubere Strecken werden nicht oder weniger gereinigt und stärker verschmutzte Straßen häufiger sauber gemacht. Dadurch verteilen sich die Kosten der Straßenreinigung auf weniger Frontmeter als bisher. Außerdem übernimmt die bonnorange AöR wegen der milden Witterung weniger Winterdienst, für den keine Gebühren gezahlt werden müssen. Stattdessen werden in dieser Zeit die Straßen gereinigt, was gebührenpflichtig ist.