Bonner Corona-Inzidenzwert sinkt auf 68,6

Gesunken ist der Corona-Inzidenzwert für Bonn: Stand Montag, 8. Februar 2021, sind in den vergangenen sieben Tagen in Bonn 226 Neuinfektionen registriert worden. Dies entspricht einem Inzidenzwert von 68,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Seit 28. Februar 2020 wurden insgesamt 8.837 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. 150 Menschen sind im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. Zwischenzeitlich sind 8.343 Personen wieder genesen, 344 aktuell infiziert. 644 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 84 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 58 Patientinnen und Patienten werden auf Normalstationen betreut, 26 Personen liegen auf Intensivstationen, 18 von ihnen müssen beatmet werden.

Maßnahmen des Gesundheitsamtes bei Covid 19-Variationen
Bislang ist die britische Variante des Coronavirus bei 19 Personen in Bonn nachgewiesen worden. Wie das Gesundheitsamt darstellt, müssen strengere Quarantäneregeln eingehalten werden, wenn eine Virusvariante vorliegt. Bereits beim Verdacht auf eine solche Virusvariante werden folgende Maßnahmen angeordnet:

Ein wesentlicher Unterschied ist die Verlängerung der Quarantäne für bestätigte Fälle von 10 auf 14 Tage. Das Gesundheitsamt ordnet außerdem einen kostenlosen Abstrichtest vor Ende der Quarantäne für die positiv Getesteten und ihre Haushaltsmitglieder an. Erst bei Unterschreiten eines Testwertes, der Ansteckung unwahrscheinlich macht, kann die Quarantäne durch PCR-Test bestätigter Fälle beendet werden.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied: Kontaktpersonen der ersten Kategorie – für sie gelten die gleichen Kriterien wie für „normale“ Kontaktpersonen ersten Grades – haben keine Möglichkeit, durch einen selbstständig organisierten Test die 14-tägige Quarantäne zu verkürzen. In der dritten Woche ist auf Symptome zu achten und bei Auftreten von Symptomen ein erneuter Abstrichtest durchzuführen. Die Quarantäne für Kontaktpersonen ersten Grades endet bei Symptomfreiheit nach 14 Tagen.
Sollte sich die Virusvariante nicht bestätigen, so können die verschärften Maßnahmen aufgehoben und die normale Quarantäne zu Ende geführt werden. Durch diese Vorsichtsmaßnahme kann es zu „fälschlich“ verlängerten Quarantänezeiträumen kommen, wenn tatsächlich keine besorgniserregende Variante vorliegt. Die Quarantäneregen werden den aktuellen Verordnungen und Kenntnissen angepasst.

Labornachweis
Die Labore untersuchen circa 5 Prozent der positiven Fälle mit zusätzlicher Gensequenzierung. Das ist eine Bundesvorgabe. Darüber hinaus macht das Gesundheitsamt die untersuchenden Labore darauf aufmerksam, wenn eine Genmutation im Rahmen der Ermittlungen vermutet wird. Der Labornachweis einer Virusmutation erfordert derzeit einen oder zwei zusätzliche Arbeitstage. Es können PCR-Tests für spezifische Virusmutationen genutzt werden oder eine aufwendige Ganzgenomsequenzierung, die im Labor etwa wöchentlich vorgenommen wird.
Daher verfährt das Gesundheitsamt bei begründetem Verdacht auf Virusmutation auch ohne Labornachweis als läge eine der ansteckenderen Virusmutationen vor.

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