Bonn-Tannenbusch: E-Scooter-Fahrer war offenbar berauscht

In der Nacht zu Dienstag (16.02.2021) fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizeiwache Innenstadt auf der Berta-Lungsstras-Straße ein offensichtlich in Schlangenlinien fahrender E-Scooter auf.

Bei der Überprüfung des Fahrers gegen 00:50 Uhr war schnell klar: der 23-jährige Fahrzeugführer hatte Alkohol getrunken. Ein freiwillig durchgefhrter Atemalkoholvortest zeigte einen Wert von rund 1,1 Promille an. Damit nicht genug, wurde auch Cannabis bei ihm gefunden. Der junge Mann räumte außerdem ein, kürzlich konsumiert zu haben. Ein Drogenvortest lieferte das entsprechend positive Testergebnis. Die Beamten ordneten daher eine Blutprobe an, brachten den Mann zur City-Wache und leiteten Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Der Führerschein des 23-Jährigen wurde ebenfalls sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen gegen den jungen Mann führt nun das Verkehrskommissariat 1.

Denken Sie daran: Die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann eine Straftat darstellen, die den Führerschein kosten kann. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

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