Bonn-Mehlem: Ehemann nach häuslicher Gewalt der Wohnung verwiesen

Am Mittwochnachmittag (28.04.2021) eilten Beamte der Polizeiwache Bad Godesberg einer Frau und ihrer Tochter in Mehlem zur Hilfe. Der Ehemann der Frau soll, so der bisherige Ermittlungsstand, schon seit längerer Zeit ihr gegenüber gewalttätig gewesen sein. Auch soll er die Tochter regelmäßig geschlagen haben. Der Mann wurde von den Polizeibeamten aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen. Außerdem wurde ihm ein zehntägiges Rückkehrverbot ausgesprochen. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro. Zudem erwartet ihn ein Ermittlungsverfahren.

Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Ehefrau wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.

Häusliche Gewalt – Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln

Linktipp: Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e.V.

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