Vereine und sonstige Vereinigungen im Bonner Stadtbezirk können noch bis zum 31. März 2026 einen Zuschuss für ihre Arbeit im Jahr 2026 bei der Bezirksverwaltungsstelle Bonn beantragen.
Bis zum 31. März 2026 können Vereine und sonstige Vereinigungen des Bonner Stadtbezirkes einen Zuschuss für ihre Arbeit im Jahr 2026 bei der Bezirksverwaltungsstelle Bonn beantragen. Nach den aktuell geltenden Richtlinien gewährt die Verwaltung auf Beschluss der Bezirksvertretung Mittel zur Unterstützung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn.
Durch die Zuschüsse soll die Arbeit der Vereine unterstützt und gefördert werden. Eine Förderung kann nicht nur für Veranstaltungen, sondern auch für Vereinsjubiläen beantragt werden. Die Gewährung der Fördermittel ist eine freiwillige Leistung und erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Daher besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Ein entsprechendes Antragsformular kann per E-Mail an bezvst.bonn@bonn.de angefordert werden.
Der Antrag soll schriftlich bei der Bezirksverwaltungsstelle Bonn, Berliner Platz 2, 53103 Bonn, oder per E-Mail an bezvst.bonn@bonn.de bis spätestens zum 31.03.2026 erfolgen. Die aktuell gültigen Richtlinien sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/rat-ausschuesse-allgemeines/richtlinien-zuschuesse-bonn.php
Fragen können Sie an die beiden Mitarbeiterinnen der Bezirksverwaltungsstelle Bonn richten: Cornelia Schebben, 0228 77 2846, Cornelia Thielen, 0228 77 2897 oder per E-Mail an bezvst.bonn@bonn.de.

