Beueler Rathaussturm 2024: Ausschankwagen und Imbissstand gesucht

Die Bundesstadt Bonn vergibt anlässlich des traditionellen Rathaussturms an Weiberfastnacht am Donnerstag, 8. Februar 2024, in Bonn-Beuel Standflächen auf dem Rathausvorplatz zur Bewirtschaftung von zwei Ausschankwagen und einem Imbissstand. Gebote können bis Donnerstag, 28. September 2023, (Eingangsstempel oder Eingangsdatum) eingereicht werden.

Die Vergabe der Flächen erfolgt gegen Höchstgebot. Hierbei kann ein Angebot für die Bewirtschaftung von zwei Ausschankplätzen und/oder einem Imbissplatz abgegeben werden. Das Mindestgebot für zwei Ausschankplätze beträgt 3.500 Euro, das Mindestgebot für einen Imbissplatz 250 Euro.

Die Bundesstadt Bonn hat das einseitige Recht, den Vertrag zu den Konditionen des jeweiligen Höchstgebotes um zweimal ein weiteres Jahr zu verlängern. Die jeweilige Verlängerung wird bis zum 30.Juni des Jahres ausgesprochen.

Gebote sind schriftlich und ausschließlich auf dem vorgegebenen Gebotsformular an die Bezirksverwaltungsstelle Beuel abzugeben. Postanschrift: Bundesstadt Bonn, Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Friedrich-Breuer-Str. 65, 53225 Bonn. E-Mail: bezvst.beuel@bonn.de . Die Gebotsunterlagen können dort auch telefonisch unter 0228 – 77 4915 angefordert werden.

Maßgeblich für die Bewertung des Gebotes ist ausschließlich der Gebotspreis. Nebenangebote für weitere geldwerte Leistungen, Angebotszusagen für andere Veranstaltungen, Gebote unter Vorbehalt oder ähnliches sind unzulässig. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht. Nicht fristgerecht eingehende Gebote können nicht berücksichtigt werden. Unvollständige Gebote (beispielsweise aufgrund fehlender Unterschrift) bleiben beim Auswahlverfahren unberücksichtigt.

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