Gleich zweimal fiel ein 60-jähriger Mann am Sonntag (29.03.2020) wegen Trunkenheit am Steuer auf:
Gegen 18:25 Uhr meldete ein Zeuge der Einsatzleitstelle der Bonner Polizei ein verdächtiges Fahrzeug. Zunächst auf der A59 in Fahrtrichtung Bonn und in der Folge dann auch auf der B9 in Fahrtrichtung Bad Godesberg war der Fahrzeugführer dem Zeugen wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen.
Bei der Ausfahrt aus dem Bad Godesberger Straßentunnel konnte der Wagen von einer Streifenwagenbesatzung angehalten werden. Bei der Überprüfung des 60-jährigen Fahrzeugführers war schnell klar, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund zwei Promille. Der Mann musste die Beamten auf die Wache auf der Zeppelinstraße begleiten, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Polizisten stellten seinen Führerschein sicher und untersagten dem Mann gleichzeitig das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Davon ließ sich der 60-Jährige nicht beeindrucken und zeigte sich unbelehrbar.
Um 20:50 Uhr fiel einem Spaziergänger ein Pkw auf, der auf der Deutschherrenstraße mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der Wagen parkte in der Folge in einer Seitenstraße und der Fahrzeugführer stieg aus. Dabei konnte der Zeuge beobachten, wie der Fahrer stark schwankte, sich übergeben musste und anschließend in einem Haus verschwand. Der Zeuge verständigte die Polizei, die den Halter an seiner Wohnschrift antreffen konnte. Dabei handelte es sich um den 60-jährigen Mann, der wenige Stunden zuvor schon einmal unter Alkoholeinfluss aufgefallen war. Nach der Beschreibung des Zeugen hatte er sich offensichtlich erneut hinter das Steuer seines Wagens gesetzt und den Pkw vermutlich vom Ort der ersten Kontrolle zu seiner Wohnanschrift gefahren. Er wurde erneut zur Wache gebracht. Eine zweite Blutprobe wurde angeordnet und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Das zuständige Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen übernommen. Den 60-Jährigen erwarten Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr in zwei Fällen und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.