Zur Neuzuteilung eines Kfz-Kennzeichens durch die Bonner Zulassungsbehörde erklärt Dr. Michael Faber, Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion:
Autokennzeichen mit NS-Bezug konsequent aus dem Verkehr ziehen
Die Linksfraktion erreichte vor einigen Wochen ein Hinweis aus der Stadtbevölkerung auf ein Kfz-Kennzeichen, dessen Zahlen- und Buchstabenkombination einen eindeutigen Bezug zum Nationalsozialismus nahelegte.
Es kommt leider immer wieder vor, dass Neonazis und Rechtsextreme versuchen, ihrer Ideologie auch auf dem Autokennzeichen Ausdruck zu verleihen und die deshalb mit einschlägig vorbelasteten Abkürzungen und Zahlenkombinationen aus dem Nationalsozialismus provozieren wollen. Deshalb werden auf der Erkennungsnummer mitunter Buchstabenfolgen wie NS, KZ oder AH (als Initialen Adolf Hitlers) in Verbindung mit Zahlenfolgen wie 18, 88 (was wiederum für die Hitler-Initialen bzw. den Hitlergruß steht) oder Jahreszahlen wie 1933 beantragt. Um einen solchen Fall handelte es sich auch bei dem Kennzeichen, das uns aus der Bürgerschaft gemeldet wurde. Wir haben uns als Linksfraktion daraufhin an die städtische Zulassungsbehörde gewandt. Die reagierte absolut vorbildlich und veranlasste innerhalb weniger Tage eine Neuzuteilung des besagten Kennzeichens.
Wir sind sehr froh darüber, dass die Zulassungsbehörde hier so schnell und konsequent gehandelt hat. Manche eindeutigen Kombinationen sind von vornherein bereits durch Landesrecht untersagt. Für andere Fälle sieht die Zulassungsverordnung des Bundes den Passus vor, dass die Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf. Das ist bei Kombinationen mit nationalsozialistischem Bezug der Fall. Die Stadt sollte hier weiter ihren rechtlichen Spielraum nutzen, solche Kfz-Kennzeichen nicht mehr zulassen und bestehende Zulassungen konsequent aus dem Verkehr ziehen.