Außengastronomie in Bonn bis 31. März 2021 möglich

Die Bonner Gastronomie wird ihren Gästen im Winter auf den Außenterrassen Plätze anbieten können.

Die Stadtverwaltung wird die gebührenfreie Nutzung der Flächen für die Außengastronomie bis zum 31. März 2021 verlängern. Zum Schutz ihrer Gäste hat die Gastronomie die Möglichkeit, mobile Dächer oder Wände – wie beispielsweise Sonnenschirme oder Markisen – zu installieren; Heizpilze dürfen ebenfalls aufgestellt werden.

„Mit diesem Schritt setzen wir ein weiteres Zeichen für die Gastronomie. Nachdem wir bereits in diesem Jahr auf die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie verzichten, unterstützen wir unsere Gastronomie nun mit der gebührenfreien Verlängerung der Sondernutzungserlaubnisse bis Ende März 2021“, sagt Oberbürgermeister Ashok Sridharan.

Er kann als Oberbürgermeister „nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise von der Erhebung von Sondernutzungsgebühren absehen, wenn die betreffenden Sondernutzungen ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse liegen“, heißt es in der Bonner Sondernutzungssatzung.

In den vergangenen Tagen waren verschiedene Gastronomen aus dem Stadtgebiet an die Stadtverwaltung herangetreten. Sie wünschten sich, Windschutzwände, Sonnenschirme oder Heizpilze aufzustellen, um auch im Winter Plätze im Bereich der Außengastronomie anbieten zu können.

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