Anwohnerbescheinigungen für Pützchens Markt beantragen

Pützchens MarktWenn sich am zweiten Wochenende im September die Karussells auf Pützchens Markt 2018 drehen, gibt es rund um das Marktgelände Einschränkungen für den Verkehr. Die Straßen und das Umfeld des Festgeländes werden auch in diesem Jahr wieder während der Markttage von Freitag, 7., bis Dienstag, 11. September 2018, gesperrt sein. Für den Durchgangsverkehr ist das Gelände bereits ab Dienstag, 4. September, zu.

Die Sperrungen werden überwacht. Um den Bereich befahren zu können, müssen Gewerbetreibende, deren Kunden und alle, die Anwohnerinnen und Anwohner besuchen wollen, eine Bescheinigung im Fahrzeug haben. Sie kann per Online-Formular unter www.bonn.de/@anwohnerbescheinigung, telefonisch unter 0228 – 77 23 18, per Fax 0228 – 77 96 19 82 3 oder persönlich beim Straßenverkehrsamt bei den Bürgerdiensten (Verkehrslenkung) im Stadthaus, Berliner Platz 2, Passage, beantragt bzw. abgeholt werden. Bewohnerinnen und Bewohner der gesperrten Straßen können alternativ den Personalausweis vorzeigen.

Gesperrt sind folgende Straßen: Adelheidisplatz, Alte Schulstraße, Am Karmelkloster, Am Weidenbach, Blankenbergweg, Bröhlweg, Everhardstraße, Fränkische Straße, Friedenstraße, Gesamtschule, Glückstraße, Haberbitze, Hasertstraße, Holzlarer Weg, Im Blankert, Im Bonnet, Kapitelshof, Karmeliterstraße, Marktstraße, Modestusstraße, Monheimstraße, Müldorfer Straße zwischen Siegburger Straße und Ortsumgehung Bechlinghoven, Mutter-Barat-Straße, Pfarrer-Marten-Straße, Rhedenstraße, Rosenbach, Rottlandstraße, Sebastianusstraße, Siegburger Straße zwischen Am Herz-Jesu-Kloster und Im Herrengarten, Stegerwaldstraße, Vinzenzstraße, Von-Ketteler-Straße, Wilhelm-Flohe-Straße.

Wichtige freie Straßen sind die Sankt-Augustiner-Straße (B56), Pützchens Chaussee, Hauptstraße und Reinold-Hagen-Straße (Ortsumgehung Bechlinghoven).

Kommentare sind geschlossen.