Allgemeinverfügung zu Fußballübertragungen

Die Finalspiele der UEFA Europa League (21. August 2020) und der UEFA Champions League (23. August 2020) im Fußball dürfen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen nicht auf Fernsehern oder mit Hilfe anderer Technik übertragen werden.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Bundesstadt Bonn als örtliche Ordnungsbehörde erlassen und am Donnerstag, 20. August 2020, im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Sie gilt vom 21. bis zum 24. August 2020.

Bei Übertragungen von Fußballspielen ist es in den vergangenen Tagen immer wieder zu größeren Menschenansammlungen vor Gaststätten gekommen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Alltagsmasken getragen wurden. Mehrfach konnte die zuständige Ordnungsbehörde derartige Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen feststellen und musste tätig werden, da diese nach den Bestimmungen der Coronaschutzverordnung NRW verboten sind.

Gaststätten, die eigene Außenflächen haben und die dort die Einhaltung der Coronaschutzverordnung gewährleisten können, sind von dem Verbot ausgenommen. Fernsehübertragungen in den Gaststätten sind unter Einhaltung der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung weiterhin möglich.

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