Alle positiven Corona-Fälle werden auf Mutationen untersucht | Informationen der Bonner Wirtschaftsförderung

Das Gesundheitsamt der Stadt Bonn lässt ab sofort alle positiven Coronavirus-Fälle auf Mutationen untersuchen. So soll herausgefunden werden, inwieweit sich die britische Variante, die bereits in Bonn nachgewiesen worden ist, oder gegebenenfalls weitere Mutationen durchsetzen.

Stand Montag, 15. Februar 2021, sind bisher in Bonn 41 Fälle der britischen Variante des Coronavirus aufgetreten. Der Corona-Inzidenzwert liegt bei 67,3 bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den vergangenen sieben Tagen wurden 222 Covid-19-Neuinfektionen gemeldet.

In den Nächten zu Freitag und Samstag, 12. und 13. Februar, konnten die Corona-Zahlen nicht an das Landesgesundheitszentrum NRW übermittelt werden. Bei der Übertragung mit der entsprechenden Software trat ein Fehler auf. Die Ursache ist der Stadt Bonn nicht bekannt. Seit der Nacht zu Sonntag, 14. Februar, werden die Zahlen wieder korrekt übertragen.

Seit 28. Februar 2020 wurden insgesamt 9057 bestätigte Corona-Fälle registriert. Während 8607 Personen als wieder genesen gelten und 284 Personen aktuell infiziert sind, sind 166 Menschen in Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben. Bei dem jüngsten Fall handelt es sich um eine 86-jährige Frau; Angaben zu Vorerkrankungen liegen der Stadt nicht vor. 661 Bonnerinnen und Bonner befinden sich derzeit in Quarantäne.

In der Flüchtlingsunterkunft, in der vor einigen Tagen nach einem positiven Fall zwei Großfamilien sofort außerhalb der Unterkunft untergebracht und 16 Personen positiv getestet worden waren (britische Variante), sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Auch die zweite Testreihe sämtlicher Bewohnerinnen und Bewohner sowie aller Mitarbeitenden fiel negativ aus.

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 84 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 58 Patientinnen und Patienten werden auf Normalstationen betreut, 26 Personen liegen auf Intensivstationen, 20 von ihnen müssen beatmet werden.

Bilanz des Stadtordnungsdienstes für Karnevalstage
Insgesamt sind die Karnevalstage nach Einschätzung des Stadtordnungsdienstes ruhig verlaufen. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich verständnisvoll und einsichtig gezeigt und die Coronaregeln eingehalten.

Der Stadtordnungsdienst musste lediglich an Weiberfastnacht und am Karnevalssamstag jeweils zwei unerlaubte Partys auflösen. Verteilt auf diese vier Partys haben insgesamt 30 Jecken gegen die Coronaregeln verstoßen, nach denen derzeit keine Partys erlaubt sind. Sie wurden angezeigt und müssen nun mit einem Bußgeld von jeweils 250 Euro rechnen, weil sie unerlaubt eine Party feierten. Den Gastgebern drohen sogar bis zu 500 Euro Bußgeld.

Die Wache GABI (Gemeinsam Anlaufstelle Bonn-Innenstadt) war an Weiberfastnacht im Zusammenhang mit Karneval zweimal wegen nächtlicher Ruhestörung gefordert. Sie sorgte dafür, dass die für die Abendstunden aus den Wohnungen schallende, deutlich zu laute Karnevalsmusik leise gestellt wurde. Verstöße gegen Coronaregeln gab es über die Karnevalstage in der Innenstadt durch feiernde Jecken erfreulicher Weise nicht.

Informationen der Wirtschaftsförderung
Die Bonner Wirtschaftsförderung informiert zu Überbrückungshilfen des Bundes und die Neustarthilfe für Selbstständige.

Die Überbrückungshilfe III ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von acht Monaten (November 2020 bis Juni 2021) und ist ab sofort freigeschaltet. Es hat das Ziel, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise zu mildern. Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Die Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Mitte Februar 2021. Das Verfahren der regulären Auszahlung wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann (voraussichtlich ab März 2021).

Die Antragstellung kann ausschließlich durch eine/n von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller beauftragte/n Steuerberater/-in, Wirtschaftsprüfer/-in, vereidigte/n Buchprüfer/-in oder Rechtsanwalt/-anwältin erfolgen. Auf der Antragsplattform können sich diese registrieren und Anträge auf Überbrückungshilfe einreichen.

Bei Fragen zur Überbrückungshilfe III steht die Hotline des NRW-Wirtschaftsministeriums zur Verfügung: Telefon: 0211-7956 4996. Weitere Informationen: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe-iii

Neben der Überbrückungshilfe III, die das bekannte und bewährte Instrument der Fixkostenförderung enthält, gibt es mit der sogenannten Neustarthilfe auch Hilfen für Soloselbstständige. Diese können alternativ zur dritten Phase der Überbrückungshilfe eine Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.

Eine Antragsstellung kann im eigenen Namen als sogenannter Direktantrag erfolgen. Ein prüfender Dritter wird insofern nicht benötigt. Anträge für die Neustarthilfe können in Kürze gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie in Kürze unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Auf der städtischen Internetseite informiert die Bonner Wirtschaftsförderung ebenfalls fortlaufend aktualisiert über die Hilfen und Unterstützungsleistungen der öffentlichen Einrichtungen für die Wirtschaft in Zeiten von Corona. https://www.bonn.de/themen-entdecken/wirtschaft-wissenschaft/index.php

Das Team des Service Center Wirtschaft der Wirtschaftsförderung Bonn steht für ergänzende Informationen gerne zur Verfügung. Es ist unter Telefon 0228 – 77 4000 oder per E-Mail wirtschaftsfoerderungbonnde erreichbar. Darüber hinaus gibt es die gemeinsame Hotline der Wirtschaftsförderung Bonn, des Rhein-Sieg-Kreises, der IHK Bonn/Rhein-Sieg und der Kreishandwerkerschaft unter der Telefonnummer 0228 – 2284 228 hinweisen.

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