Abfall | Abwasser | Straßenreinigung – Bonner Stadtverwaltung schlägt Gebührensätze für das Jahr 2023 vor

Eine vierköpfige Familie „Mustermann“ kann im Jahr 2023 unter dem Strich insgesamt mit leicht geringeren Grundbesitzabgaben (Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren) rechnen. Die entsprechenden Beschlussvorlagen für die Gebührensätze hat die Stadtverwaltung jetzt für die Beratung in den politischen Gremien veröffentlicht. Der Rat soll die Gebührensätze für das Kalenderjahr 2023 im Dezember 2022 beschließen.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW mit seiner Entscheidung von Mai 2022 die Rechtsprechung zu den Grundlagen der Gebührenkalkulationen geändert hatte, ist zwischenzeitlich ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht worden. Dessen geänderte gesetzlichen Grundsätze wurden bei den Gebührenkalkulationen für das Kalenderjahr 2023 beachtet, so dass der ursprünglich vorgesehene kalkulatorische Zinssatz von 5,08 Prozent plus 0,5 Prozent Risikozuschlag von insgesamt 5,58 Prozent auf 2,43 Prozent gesenkt werden konnte.

Abwasser
Die Schmutzwassergebühr soll von 2,83 auf 2,52 Euro je Kubikmeter gesenkt werden (minus 10,95 Prozent). Die Niederschlagswassergebühr soll von 1,47 Euro auf 1,33 Euro je Quadratmeter in den Kanal entwässernder Grundstücksfläche sinken (minus 9,52 Prozent). Bei einer vierköpfigen Familie mit einem Frischwasserverbrauch von 150 Kubikmetern und einem Hausgrundstück mit einer bebauten und befestigten Fläche von 120 Quadratmetern sollen sich die Abwassergebühren von derzeit 600,90 Euro auf 537,60 Euro (minus 63,30 Euro) im Jahr 2023 reduzieren. Dies entspricht insgesamt einer prozentualen Entlastung von 10,53 Prozent.

Für das Jahr 2023 werden die ansatzfähigen Kosten bei den Abwassergebühren mit 83,04 Millionen um 8,18 Millionen Euro niedriger als für das laufende Jahr 2022 prognostiziert. Ursache hierfür ist u.a. die Senkung der kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 16,6 Millionen Euro, der allerdings Kostensteigerungen in den Bereichen Energie, Personal und Betriebsvorrichtungen gegenüberstehen.

Abfall
Beim Abfall steigt der Gebührenbedarf im Jahr 2023 gegenüber der Kalkulation des Jahres 2022 um 2,82 Millionen Euro auf insgesamt 40,77 Millionen Euro. Gründe sind insbesondere steigende Personal-, Energie- und Material- bzw. Treibstoffkosten. Hierdurch sollen sich die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung gegenüber dem Jahr 2022 zum 1. Januar 2023 um 6,31 Prozent erhöhen.

Für eine vierköpfige Familie mit einer 120 Liter Restmülltonne und 14-täglicher Leerung steigt die Jahresgebühr von bisher 214,66 Euro auf 228,20 Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 13,54 Euro bzw. 6,31 Prozent.

Straßenreinigung
Der Gebührenbedarf bei der Straßenreinigung – abzüglich des Anteils der Stadt – wird aufgrund gestiegener Treibstoff-, Werkstatt- und Personalkosten gegenüber dem Jahr 2022 um rund 844.000 Euro auf insgesamt 8,51 Millionen Euro steigen. Die Gebührensätze für die Straßenreinigung sollen für das Jahr 2023 bei den regulären Straßen je nach Straßenart auf zwischen 4,55 Euro (+0,42 Euro) und 6,50 Euro (+0,60 Euro) je Frontmeter. Bei den Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (Reinigungsklasse D) sollen sich die Gebührensätze je nach Straßenart auf zwischen 6,37 Euro (+0,59 Euro) und 9,10 Euro (+0,84 Euro) je Frontmeter erhöhen.

Bei Eigentümer*innen eines Einfamilienhauses mit 15 Metern Frontlänge, Anliegerstraße, wöchentliche Reinigung, steigt somit die Jahresgebühr um neun Euro von 88,50 auf 97,50 Euro (+10,17 Prozent).

Vorlage Gebührenordnung Abwasser

Vorlage Gebührenordnung Abfall

Vorlage Gebührenordnung Straßenreinigung

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