2G-Regel in Bonner Stadtbibliothek und ihren Außenstellen

Die Stadtbibliothek Bonn und ihre Außenstellen haben zur Ausleihe und Rückgabe von Medien sowie zur Kunden-Neuanmeldung und Medien-Beratung nach 2G-Regel geöffnet.

Besucher*innen ab 16 Jahren benötigen aktuell einen Nachweis, dass sie geimpft oder genesen (2G) sind.  Für den Besuch der Bibliotheken ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 11 Jahren haben freien Zutritt, von 12 bis 15 Jahren wird ein Coronatest benötigt. Das negative Testergebnis darf bei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden sein, bei PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Für Kinder und Jugendliche im Klassenverband gilt als Nachweis die durch die Lehrkraft schriftlich bestätigte Schultestung innerhalb der letzten 24 Stunden.

Ohne 2G ist nur die Medien-Rückgabe möglich

  • in der Zentralbibliothek während der Öffnungszeiten an der Außenrückgabe, Sondermedien können beim Sicherheitsdienst im Haus der Bildung abgegeben werden,
  • in allen anderen Zweigstellen nur an der Eingangstür.

Alle Einrichtungen öffnen zu den üblichen Öffnungszeiten. Die Bezirksbibliotheken Beuel und Bad Godesberg bleiben jedoch samstags geschlossen.

Bei städtischen Veranstaltungen gilt aktuell in städtischen Räumen für Teilnehmende ab 16 Jahren die 2G-Regel (geimpft, genesen). Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Kinder bis einschließlich 11 Jahren. Jugendliche von 12 bis 15 Jahren benötigen zur Teilnahme an den städtischen Veranstaltungen einen Test, der bei einem Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein darf, bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

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