2G-Regel gilt auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regel (geimpft, genesen) gelten. Die Stadt Bonn hat am Dienstag, 16. November 2021, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Mittwoch, 17. November 2021, in Kraft tritt. Gleichzeitig muss während des Weihnachtsmarktes im Innenstadtbereich mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Mit diesen Regelungen trägt die Stadt den steigenden Infektionszahlen Rechnung. Sie will den Weihnachtsmarkt sowie den Besuch in der Fußgängerzone während der Adventszeit für die Besucherinnen so sicher wie möglich gestalten. Das zuständige NRW-Ministerium hat den beiden Regelungen zugestimmt. Damit ist die Teilnahme am Weihnachtsmarkt ausschließlich für geimpfte und genesene Besucherinnen zulässig. Für Passant*innen, die die Weihnachtsmarktfläche lediglich überqueren, gilt die 2G-Regel hingegen nicht.

INFO: Weitere Weihnachtsmärkte / Nikolausmärkte in Bonn und der Region findest Du HIER.

Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, da sie regelmäßig in ihren Kindertagesstätten und Schulen PCR-getestet werden (so genannter Lolli-Test). Jugendliche von 12 bis 18 Jahren, die weder genesen noch geimpft sind, benötigen zur Teilnahme am Weihnachtsmarkt einen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch Personen, die sich – beispielsweise aus medizinischen Gründen – nicht impfen lassen können, benötigen einen entsprechenden Nachweis sowie ein negatives Testergebnis.

Stichprobenartige Kontrollen
Die Stadt Bonn als Veranstalterin des Weihnachtsmarktes wird die Einhaltung der 2G-Regel stichprobenartig kontrollieren. Vier Mitarbeitende des Stadtordnungsdienstes sowie zwei Mitarbeitende der Wache GABI werden täglich Überprüfungen vornehmen, darüber hinaus sind gezielte Schwerpunktkontrollen mit bis zu zehn Mitarbeitenden vorgesehen.

Wenn Personen ohne 2G-Nachweis angetroffen werden, werden diese aufgefordert, den Markt zu verlassen. Wenn für die städtischen Mitarbeitenden erkennbar ist, dass diese Person dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden sie entsprechende Sanktionen androhen und auch ein Bußgeldverfahren einleiten. Es droht ein Bußgeld von 150 Euro.

Maskenpflicht im Innenstadtbereich
Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske gilt ab Mittwoch, 17. November, auf den Flächen des Weihnachtsmarktes täglich von 10 bis 21 Uhr, in den übrigen Straßen des Innenstadtbereichs werktags von 10 bis 20 Uhr. Im Folgenden eine Übersicht:

  • Acherstraße, Bonngasse, Brüdergasse, Dreieck, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Budapester Straße im Bereich ab Thomas-Mann-Straße bis Sternstraße, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Friedensplatz, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen (Sterntorbrücke) und Plätze, täglich von 10 Uhr bis 21 Uhr
  • Friedrichstraße im Bereich der Hausnummern 2 bis 64 sowie 1 bis 61, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Gangolfstraße, In der Sürst, Kasernenstraße, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Kaiserplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Kasernenstraße im Bereich der Hausnummern 1 bis 5 und 2 bis 32, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Markt, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen (Marktbrücke und Bischofsplatz) und Plätze, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Martinsplatz im Bereich der Hausnummern 6 bis 9, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Maximilianstraße im Bereich von Hausnummer 6 bis 46, beidseitig einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Münsterplatz, täglich von 10 Uhr bis 21 Uhr
  • Mülheimer Platz, Bottlerplatz, einschließlich Münsterstraße bis Höhe Poststraße, täglich von 10 Uhr bis 21 Uhr
  • Poststraße, täglich von 10 Uhr bis 21 Uhr
  • Remigiusplatz, Remigiusstraße, täglich von 10 Uhr bis 21 Uhr
  • Mauspfad, Sternstraße, Sterntorbrücke, Stockenstraße, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Thomas-Mann-Straße im Bereich von Hausnummer 1 bis 57 sowie den Hausnummern 2 bis 64, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr
  • Vivatsgasse, Wenzelgasse, Wesselstraße, Windeckstraße, werktags von 10 Uhr bis 20 Uhr.

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