Verwaltung und Vertreter des Bürgerbegehrens „Zentralbad stoppen“ einigen sich auf Lösung bei Kostenschätzung

In einem konstruktiven Gespräch haben sich am Freitag, 9. März 2018, die Stadtverwaltung und Vertreterinnen und Vertreter des Bürgerbegehrens „Zentralbad stoppen“ auf eine Lösung in der Frage um die Kostenschätzung für das Bürgerbegehren geeinigt.

Obwohl das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 27. Februar 2018 den von der Stadtverwaltung aufgestellten, umfangreichen Kostenvergleich zur Grundsanierung von Kurfürstenbad und Frankenbad vom Grundsatz her nicht kritisiert hatte, verständigten sich Stadtverwaltung und Bürgerbegehren-Vertreter darauf, auf das detaillierte Zahlenwerk zu verzichten.

Die Kostenschätzung soll nun folgende Formulierung beinhalten:

„Bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren müsste die Stadt den Stadtwerken (SWB) alle bisherigen und alle bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides noch anfallenden Aufwendungen erstatten. Bis zum Ratsbeschluss vom 14.12.2017 sind Kosten von rund 2,5 Millionen Euro u. a. für Architekten-, Planungs- u. Beraterleistungen entstanden. Die danach angefallenen bzw. noch anfallenden Kosten werden aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen sowie für die Nichterfüllung/Abwicklung dieser Verträge auf etwa 4,2 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kämen mögliche Kosten für alternativ zu ergreifende Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung des Kurfürsten- und Frankenbades. Weitere Informationen finden Sie in der Ratsvorlage vom 14.12.2017 unter Drucksachennummer 1713482.“

Die Stadtverwaltung wird in der Sondersitzung des Rates am Montag, 12. März 2018, (ab 20 Uhr, Stadthaus, Berliner Platz) mündlich über das Gespräch berichten und den Fraktionen vorschlagen, diesem Formulierungsvorschlag zuzustimmen.

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