Verkaufsoffene Sonntage im Advent – Stellungnahme zur OVG-Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Donnerstag, 6. Dezember 2018, die Beschwerde der Stadt Bonn gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen. Das Kölner Gericht hatte die Verordnung der Stadt über die verkaufsoffenen Sonntage für unwirksam erklärt. Zu der OVG-Entscheidung teilt die Stadtverwaltung Bonn mit:

Die Stadtverwaltung bedauert die Entscheidung und hätte sich für den Bonner Einzelhandel und die Besucherinnen und Besucher der Stadt eine andere Entscheidung gewünscht. Die Gründe, die zu der Ablehnung der Beschwerde geführt haben, werden nun ausgewertet. Der zitierte formale Fehler war nicht erkennbar, da es sich um ein seit vielen Jahren (1988) praktiziertes und nie beanstandetes Verfahren (auch von Verdi nicht) handelt. In der Hauptsache wird jedoch bemängelt, dass der räumliche Geltungsbereich auf den gesamten Stadtbezirk zu groß gefasst sei. Dies wird bei künftigen Entscheidungen zu berücksichtigen sein.

Die Stadt Bonn hat die Händlervereinigungen in der Innenstadt und in Bad Godesberg, die die verkaufsoffenen Sonntage am 9. Dezember (Bonn) und am 16. Dezember (Bad Godesberg) veranstalten wollten, über die Entscheidung des OVG informiert.

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