Stadt Bonn erhebt Schadenersatz-Klage gegen VW

Die Stadt Bonn hat gegenüber der Volkswagen AG Klage auf Schadenersatz in Höhe von 678.193,52 Euro erhoben. Bei der Forderung handelt es sich im Wesentlichen um den Kaufpreis für 27 Dieselfahrzeuge der Marke Volkswagen, welche die Stadt Bonn in den Jahren 2013 und 2014 gekauft hat. Diese Fahrzeuge sind mit dem Motor der Baureihe EA 189 ausgestattet. Da eine außergerichtliche Einigung mit der VW AG nicht zu erzielen war, hat die Stadt Bonn die Sozietät Rogert und Ulbrich aus Düsseldorf mit der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragt. Die Klage ist am Freitag, 14. Dezember, an das Landgericht Bonn übersandt worden.

Im Mai 2015 hatte die Volkswagen AG eingeräumt, in der Motorsteuerung von Fahrzeugmodellen mit dem Dieselmotor EA 189 eine Software eingesetzt zu haben, die standardisierte Testsituationen erkennt und unter diesen Bedingungen die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide entstehen, im normalen Fahrbetrieb dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb setzt; die Stickoxid-Emissionen sind dann erheblich höher. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Verwendung der Software als unerlaubt eingestuft. Es folgte ein amtlicher Rückruf, Nachrüstungen wurden erforderlich.

Rechtlicher Hintergrund:

Aus der Rechtsprechung sind zwischenzeitlich zahlreiche Urteile bekannt, wonach Käufern von Fahrzeugen mit Manipulationssoftware – auch nach Durchführung der amtlich vorgeschriebenen Nachrüstung –Schadenersatzansprüche zustehen. Schadenersatz gegen die VW AG wird den Käufern etwa unter dem Gesichtspunkt vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen, so auch in der Rechtsprechung des nunmehr angerufenen Landgerichts Bonn, zum Beispiel Urteil vom 13.10.2017, Aktenzeichen: 19 O 104/17, Urteil vom 5.2.2018, Aktenzeichen: 19 O 146/17, Urteil vom 30.7.2018, Aktenzeichen: 17 O 36/18 u.v.a.m.

Käufer können im Rahmen ihres Schadenersatzanspruchs von der VW AG die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Dabei hat die VW AG den (verzinsten) Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung an den Käufer auszuzahlen. Im Gegenzug sind die Fahrzeuge an die VW AG herauszugeben.

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