Sozialer Wohnungsbau: Später, aber ein kleiner Fortschritt

Zu den per Änderungsantrag vorgelegten Vorschlägen der Koalition hinsichtlich einer 30%-Quote für sozialen Wohnungsbau erklärt Holger Schmidt, planungs- und sozialpolitischer Sprecher der Linksfraktion Bonn:

Sozialer Wohnungsbau: Später, aber ein kleiner Fortschritt

Nachdem die Ratsmehrheit über fünf Jahre lang eine verbindliche Quote für Sozialwohnungen blockiert hat, ist sie nun auch zu der Einsicht gekommen, dass allein mit Appellen kein preisgünstiger und sozialer Wohnraum in Bonn entsteht. Den zum wiederholten Mal eingebrachten Antrag der Linksfraktion für einen 30%-Anteil sozialem Wohnraum bei Neubauvorhaben mit erforderlichem Planungsrecht hat die Koalition nun endlich zum Anlass für einen eigenen Quotenvorschlag genommen.
Immerhin soll zukünftig ein 30%-Anteil von Sozialwohnungen verbindlich sein, allerdings erst bei Neubauvorhaben mit mehr als 25 Wohnungen und aufgeweicht um einen möglichen 10%igen Anteil von geförderten Eigentums- statt Mietwohnungen. Eine grundsätzlich positive Ergänzung ist der zusätzlich geforderte Anteil preisgünstigerer Wohnungen, der jedoch auch wieder von Eigentumswohnungen abgedeckt werden kann. Vor dem Hintergrund der sehr viel größeren Nachfrage bei preisgünstigen Mietwohnungen ist das unverständlich.
Unzureichend bleibt der Vorschlag der Koalition auch bei der Abgabe städtischer Grundstücke. Erstens reicht dort eine Vorgabe von 30% keineswegs aus, zweitens bleibt im Detail unklar, welche städtischen Grundstücke überhaupt von der Regelung erfasst werden. Allgemeine Beschlüsse zur vorrangigen Vergabe städtischer Grundstücke an die Vebowag gab es schon einige – konkret ist dem nicht viel gefolgt, wie man zuletzt beim Erzbergerufer 15 sehen konnte.
„Zweifellos hat sich die Ratsmehrheit in die richtige Richtung bewegt. Die 30%-Quote müsste jedoch schon bei kleineren Bauvorhaben gelten und stringenter auf geförderte Mietwohnungen ausgerichtet sein. Angesichts der Lage am Wohnungsmarkt und der im Schnitt pro Jahr in Bonn wegfallenden rund 500 Sozialbindungen kann von einem echten ‚Durchbruch‘ für den sozialen und preisgünstigen Wohnungsbau nicht die Rede sein.“, so Holger Schmidt. „Dafür sind die auf der Grundlage des Koalitionsvorschlags zu erwartenden Zahlen von neuen Sozialwohnungen zu gering. Erst eine durchgehend greifende Quotenvorgabe, die umfassende Nutzung städtischer Grundstücke für sozialen Wohnraum und der Ankauf von Grundstücken und Wohnungsbeständen könnten den immer weiter gehenden Abbau von preisgünstigem und gefördertem Wohnraum in Bonn stoppen.“

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