Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen werden angehoben

Die Gebühren für Außengastronomie, Verkaufsstände, Warenauslagen und andere Sondernutzungen in Bonn werden um zehn Prozent angehoben. Das hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Mit der jetzt beschlossenen Anhebung der Gebühren werden diese an die allgemeine Preisentwicklung angeglichen. Denn der zur Beurteilung der allgemeinen Kostensteigerung herangezogene Verbraucherindex des Statistischen Bundesamtes weist seit 1993 eine Steigerung von rund 38 Prozent auf. Bereits in den Jahren 2015 und 2016 waren die Gebühren angehoben worden (um zwanzig beziehungsweise zehn Prozent), nachdem sie zuvor seit 1993 unverändert waren.

Für Kundenstopper und Werbung auf dem Boden werden Sondernutzungsgebühren fällig

In der geänderten Sondernutzungssatzung wurden auch zwei neue so genannte Gebührentatbestände aufgenommen: Kundenstopper beziehungsweise Gehwegaufsteller sowie auf dem Boden aufgebrachte Werbung.

Da die Nutzung solcher Gehwegaufsteller in den Geltungsbereichen der Gestaltungs- und Werbesatzungen Bonner Innenstadt und Bad Godesberg unzulässig ist, gibt es nur eine einheitliche Gebühr, die für die entsprechende Nutzung im „übrigen Stadtgebiet“ erhoben wird.

Das Aufbringen von Werbung auf den Boden ist aufgrund der Werbe- und Gestaltungssatzung in der gesamten Stadt unerwünscht und daher verboten. Der neue Gebührentatbestand gibt der Verwaltung nun eine Handhabe, den Nutzern künftig für die unerlaubt vorgenommene Sondernutzung im Nachhinein noch entsprechende Gebühren abzuverlangen.

Durch einen neu eingefügten Paragrafen kann die Stadt Bonn zudem ab einer Gebührenhöhe von 1000 Euro Zahlungserleichterungen, wie beispielsweise Ratenzahlung, gewähren.

Von der jetzt beschlossenen Erhöhung um zehn Prozent erhofft sich die Verwaltung Mehreinnahmen in Höhe von etwa 150 000 Euro im Jahr.

Gebühren liegen NRW-weit im Mittelfeld

Durch die aktuell beschlossene Erhöhung ergeben sich folgende Änderungen, die beispielhaft an zwei Tarifstellen dargestellt sind, mit denen in Bonn ein großer Teil der Sondernutzungsgebühren eingenommen wird. Beispiel Außengastronomie: In Bonn müssen Wirte, die in der Bonner Fußgängerzone Tische und Stühle aufstellen wollen, dafür nun pro Jahr pauschal 81,30 Euro pro Quadratmeter Fläche an die Stadt bezahlen. Zuvor waren es 73,90 Euro. Damit sind die Gebühren in Bonn in etwa genauso hoch wie in Düsseldorf (74,20 Euro), Aachen (72 Euro) oder Münster (70 Euro) und immer noch deutlich günstiger als in Leverkusen (99,60 Euro) oder Wuppertal (116,40 Euro).

Zweites Beispiel: Warenauslagen. Für Verkaufsauslagen von Geschäften zahlen deren Inhaber in Bonn nun 140,40 Euro (gegenüber 127,20 Euro zuvor) pro Quadratmeter im Jahr. Die Kosten in anderen NRW-Städten liegen zum Teil deutlich darüber. Sie bewegen sich im interkommunalen Vergleich zwischen 84 Euro in Köln und 738 Euro in Münster.

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