Sicherheitstechnische Nachrüstung im Straßentunnel Bad Godesberg ab Sommer 2018: Zweirichtungsverkehr in einer Röhre

Die eigentlich ab Sommer 2017 vorgesehenen Arbeiten für die weitere sicherheitstechnische Nachrüstung des Straßentunnels Bad Godesberg werden in das Jahr 2018 verschoben. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich in den Sommerferien 2018.

Mit einer Mitteilungsvorlage für die Juni-Sitzungen des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz, der Bezirksvertretung Bad Godesberg und des Bau- und Vergabeausschusses informiert das Tiefbauamt über den geplanten Ablauf. Während der rund einjährigen Baumaßnahme zur Verbesserung des Brandschutzes muss jeweils eine Tunnelröhre komplett gesperrt werden. Der Verkehr muss dann im Zweirichtungsverkehr über die jeweils andere Röhre geführt werden. Die Stadt hat sich für diese Variante entschieden, weil das den Tunnel umgebende Straßennetz – trotz aller Vorkehrungen – bei Weitem nicht leistungsfähig genug ist, um den kompletten Verkehr einer Fahrtrichtung ohne flächenhafte und erhebliche Behinderungen im Umfeld des Tunnels aufzunehmen. Täglich passieren ca. 40.000 Fahrzeuge den Tunnel.

Diese zweite Stufe der so genannten, per Richtlinie erforderlichen sicherheitstechnischen Nachrüstung des Straßentunnels sollte ursprünglich bereits in den Sommerferien 2017 starten, wurde aber aufgrund des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens während der Weltklimakonferenz im November 2017 auf 2018 verschoben.

2012 hatte die Stadt bereits in einem ersten Bauabschnitt unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Verkehrs unter anderem die gesamte Fluchtwegbeschilderung, -beleuchtung und –markierung erneuert.

Umfangreiche Erneuerung des Brandschutzes

Zum Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme 1999 entsprach der Straßentunnel Bad Godesberg den geltenden Sicherheitsbestimmungen und ist auch jetzt noch betriebssicher. Nach den verheerenden Brandkatastrophen in mehreren Alpentunneln wurde die Richtlinie für die Anlage und den Betrieb von Tunneln (RABT) verschärft. Daher muss nun auch das Brandschutzkonzept für den Straßentunnel umfangreich erneuert werden. Danach ist vorgesehen, dass die Brandgase gezielt über einzelne Deckenöffnungen in der Nähe des Brandherds abgesaugt werden. So entsteht im Tunnel ein Luftstrom zur Absaugöffnung, der das Ausbreiten von Gasen und Rauch verhindert und den Personen im Tunnel die Möglichkeit eröffnet bis zur nächsten Fluchtmöglichkeit zu gelangen.

Für dieses neue Konzept sind pro Röhre 15 Lüftungsklappen in der Decke erforderlich. Diese jeweils drei Meter mal drei Meter großen Klappen sind im Normalbetrieb mit Jalousien verschlossen. Im Brandfall öffnet sich die jeweils nächste Klappe und saugt Qualm und Abgase ab. Durch das Zusammenkoppeln vorhandener Lüfter soll die entsprechende Kapazität erreicht werden. Nach jetzigem Planungsstand soll damit der Komplettaustausch der Lüfter vermieden werden.

Bisher erfolgt die Frischluftzufuhr über einen separaten Lüftungskanal über den Tunnelröhren. Er führt zum einen Frischluft zu den Notgehwegen und zum anderen im Bedarfsfall zusätzlich Frischluft in den Tunnel.

Vollsperrung jeweils einer Tunnelröhre

Sowohl die Arbeiten in der Tunneldecke als auch die Außerbetriebnahme der Lüftung während der Baumaßnahme bedingen die Vollsperrung der jeweiligen Tunnelröhre. Damit der Verkehr möglichst leistungsfähig während der zirka einjährigen Bauzeit abgewickelt werden kann, soll die jeweils andere Röhre in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden. Dafür werden die Fahrspuren durch Leitelemente voneinander getrennt. Derzeit läuft die Abstimmung mit der Feuerwehr über die genaue Verkehrsführung.

Mit dieser Regelung wird das oberirdische Straßennetz in Bad Godesberg weniger belastet. Die Komplettsperrung einer Fahrtrichtung könnte nicht verkraftet werden, auch wenn die Ausweichstrecken ohne Behinderungen zur Verfügung stehen. Alternativrouten sind die so genannte MUK-Strecke – Mittel-, Ubier-, Konstantinstraße – und die Verbindung Bonner Straße, Löbestraße, Koblenzer Straße. Für die Dauer der Nachrüstung hat das Tiefbauamt bereits alle planbaren Kanal- und Straßenbauprojekte für diese Ausweichstrecken entweder vorgezogen oder verlegt.

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