Oper hat gravierende Brandschutzmängeln – Ist die Sicherheit der Besucher gewährleistet?

In der vergangenen Woche hat das Sport- und Kulturdezernat die Stadtverordneten des Rates sowie die Mitglieder des Kulturausschusses und des SGB zu einem Begehungstermin in die Bonner Oper und die Kammerspiele in Bad Godesberg eingeladen, um über die geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu informieren. Was die Teilnehmer – insbesondere im Opernhaus – zu Gesicht bekamen, ist mit „beunruhigend“ noch wohlwollend umschrieben. Die Sicherheitsmängel sind so eklatant, dass die Sozialliberalen die Verwaltung in ihrer Anfrage um weitere Aufklärung bitten.

Die Bonner Oper wurde in den Jahren 1962 bis 1965 errichtet. Seitdem wurden offenbar nur wenige Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, sodass die Brandschutzmaßnahmen noch dem Standard der damaligen Zeit entsprechen. Es gibt jedoch gute Gründe, warum die Vorschriften im Laufe der Jahre sukzessive verschärft wurden. Wenn man sich nun anschaut, welche Sicherheitsmängel im Operngebäude festgestellt worden sind, muss man sich ernsthaft darum sorgen, dass bei einem Zwischenfall Menschenleben in Gefahr sind. Die schwerwiegendsten Mängel sind:
• Fluchtwege entsprechen nicht den Vorschriften
• fehlende Sprinkleranlagen
• fehlende Rauchmelder
• mangelhafte Rauchentlüftung
• unzureichende bauliche Trennung (z. B. von Foyer und Garderobe)
• undichte Türen
• leicht entflammbare Materialien (z. B. Teppiche und Holzvertäfelungen an den Wänden)
• Legionellengefahren im Warmwasserkreislauf
Nach eigenen Angaben besitzt das Theater Bonn seit 2005 über kein genehmigtes Brandschutzkonzept. Damals wurde zwar Brandschutzgutachten erstellt, der Stadt jedoch – wohl aus guten Gründen – niemals zur Genehmigung vorgelegt.

Trotz der offensichtlichen Mängel und des fehlenden Brandschutzkonzeptes behauptet Jens Lorenzen, technischer Betriebsdirektor des Theater Bonn, dass die Personensicherheit gewährleistet sei. Einerseits weil alle fünf Jahre sogenannte Brandschauen gemeinsam mit der Feuerwehr und und dem Bauordnungsamt stattgefunden haben und Mängel im Rahmen der Bauunterhaltung behoben worden seien. Andererseits weil bei jeder Veranstaltung mehrere Brandwachen eingesetzt werden, die die Sicherheit der Besucher gewährleisten sollen.

Darüber hinaus beruft sich die Verwaltung darauf, dass das Operngebäude Bestandschutz genieße und dementsprechend der Betrieb aufrecht erhalten werden kann. Das verwundert insofern, als es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt, wonach Bund, Länder und Gemeinden sowie alle von ihr getragenen Körperschaften und Unternehmen für ihre Gebäude keinen Bestandsschutz in Anspruch nehmen können.

Angesichts der festgestellten Mängel und dem damit verbundenen Gefährdungsrisiko für Mitarbeiter und Besucher stellt sich die Frage, wie die Verwaltung guten Gewissens den Opernbetrieb aufrecht erhalten kann. Der Zustand des Gebäudes lässt jedenfalls nur die Schlussfolgerung zu, dass jedem privaten Eigentümer bereits der Betrieb untersagt worden wäre.

http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/17/1711598.pdf

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