Nutzung städtischer Sporthallen: Vereine müssen 2018 nicht mehr zahlen als im Vorjahr

Vereine werden im Jahr 2018 bei nicht-sportlichen Veranstaltungen für die Nutzung von Schulräumen – z. B. Sporthallen und Schulaulen – die gleichen Gebühren zahlen wie im Jahr 2017. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam, die die Vereine nun entsprechend informieren wird. Die getroffene Regelung gilt bis auf weiteres auch in 2019.

Der Rat der Stadt Bonn hatte im Oktober 2018 die Verwaltung damit beauftragt, eine neue Entgeltordnung für die temporäre Vermietung der Schulräume bzw. sonstiger schulischer Einrichtungen insbesondere an Vereine zu entwerfen. Bis zu ihrem Inkrafttreten sollten für nicht sportliche Veranstaltungen in Sporthallen die Miet- und Entgeltordnungen von 2007 analog angewendet werden.

Die Verwaltung ist diesem Beschluss nachgekommen und hat entsprechende Vertragsunterlagen für in diesem Jahr geplante Veranstaltungen der Vereine versandt. Zum Teil lagen die Entgelte dennoch höher als für das Jahr 2017. Da die Stadtverwaltung die Leistungen der Vereine für das gesellschaftliche Leben anerkennt, kommt sie ihnen mit der getroffenen Regelung entgegen. So wird den Vereinen Planungs- und Kostensicherheit für die bevorstehenden Veranstaltungen ermöglicht.

Die entsprechenden Vereine erhalten in den kommenden Tagen die korrigierten Vertragsunterlagen.

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